
-
Merz: Zu Treffen von Putin und Selenskyj wird es "offensichtlich" nicht kommen
-
Medien: Woltemade vor Wechsel zu Newcastle United
-
Champions League: Bayern gegen PSG und Chelsea
-
UN-Sicherheitsrat beschließt Aus für Libanon-Friedensmission Ende 2026
-
Merz unterstützt schwangere Ministerin Hubertz und nennt Anfeindungen "infam"
-
Gesundheitliche Probleme: Lys gibt in Runde zwei auf
-
Russische Angriffswelle auf Ukraine mit mindestens 18 Toten löst international Empörung aus
-
Justizministerin Hubig fordert bei Richterwahl von Union "faires Verhalten"
-
Deutsch-französischer Ministerrat trifft sich am Freitag in Toulon
-
Geständnis von Mitangeklagtem in Prozess um Entführung von Block-Kindern
-
Dressur-EM: Werth und Wendy bescheren Deutschland den Titel
-
Zwei Wochen vor Vertrauensvotum in Frankreich: Opposition schlägt Dialogangebot aus
-
USA verweigern Überprüfung ihrer Menschenrechtslage durch die UNO
-
Versuchte Spielmanipulation: Antwerpen für ein Jahr gesperrt
-
US-Notenbank-Gouverneurin Cook klagt gegen von Trump angeordnete Entlassung
-
Atomstreit: Berlin, Paris und London setzen Sanktionsmechanismus gegen Iran in Gang
-
Bericht: Bundesregierung bereitet wieder Aufnahme von Menschen aus Afghanistan vor
-
RB-Abschied naht: Simons zu Vertragsgesprächen freigestellt
-
Froome nach schwerem Unfall im Krankenhaus
-
Teilnahme an Preisverleihung: Prinz Harry am dritten Todestag der Queen in London
-
Russische Angriffswelle auf Ukraine mit mindestens 17 Toten ruft scharfe Proteste hervor
-
Bericht: Russland spioniert mit Drohnen Rüstungslieferungen an Ukraine aus
-
Sänger Jon Batiste engagiert sich wegen Folgen von Hurrikan "Katrina" fürs Klima
-
Gericht: Auch Afghanen mit Aufnahmezusage müssen durch Sicherheitsprüfung
-
Merz besucht Marine in Ostsee - und warnt vor Russland
-
Mutmaßliche IS-Rückkehrerin in München angeklagt
-
Griechenland: Öffentliche Angestellte streiken gegen Reformpläne der Regierung
-
Klausurtagung von Union und SPD: Fraktionsspitzen beschwören "Geist von Würzburg"
-
Merz will bei deutsch-französischem Ministerrat über Wirtschaft sprechen
-
Umfrage: Handwerk profitiert von Digitalkompetenz der Azubis
-
Söder kritisiert Gesetz zu "Fragebogen-Armee" und fordert Wehrpflicht
-
Abschiebung von Familien nach Italien: Bundesverwaltungsgericht wartet EuGH-Urteil ab
-
Basketball: Mumbrú fehlt auch gegen Schweden und Litauen
-
Verdächtiger im Fall von getötetem Polizisten im Saarland schoss 17 Mal
-
Geständnis von Mitangeklagten in Prozess um Entführung von Block-Kindern
-
Bankett-Boykott: Britischer Oppositionspolitiker will nicht mit Trump dinieren
-
Von der Leyen "empört" über russischen Angriff in Kiew - Russischer Gesandter einbestellt
-
Champions-League-Finale künftig schon um 18.00 Uhr
-
Von der Leyen "empört" über russischen Angriff in Kiew - EU-Büros beschädigt
-
SPD weist Unionswunsch nach Änderung von Selbstbestimmungsgesetz zurück
-
Mehr als 15.000 Hotels in Europa schließen sich Klage gegen Booking.com an
-
Ohne Gegenwehr: Polizei durchsucht besetztes Haus in Berlin
-
Schweizer Gericht bestätigt Vergewaltigungsurteil gegen Islamforscher Ramadan
-
Freispruch für Blatter und Platini rechtskräftig
-
Argentiniens Präsident Milei bei Wahlkampfauftritt mit Steinen beworfen
-
Hollywood-Stars George Clooney und Emma Stone mit ihren neuen Filmen in Venedig
-
Deutsche Biathleten mit elf Quotenplätzen bei Olympia
-
EU-Automarkt: Zahl der Neuzulassungen im Juli gestiegen - aber Unsicherheit bleibt
-
Mindestens 14 Tote in Kiew: Russland überzieht Ukraine mit massiver Angriffswelle
-
Politikerinnen beleidigt: Youtuber scheitert mit Beschwerde gegen Verurteilung

Informationen aus Gerichtsverfahren verbreitet: Geldstrafe für Journalisten in Hamburg
Das Hamburger Landgericht hat eine Geldstrafe gegen einen Journalisten wegen einer verbotenen Veröffentlichung von Informationen aus Gerichtsverfahren bestätigt. Es verwarf die Berufung des Angeklagten und lehnte eine von dessen Verteidigung beantragte Aussetzung des Verfahrens ab, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte. Es bleibt damit bei der in erster Instanz von einem Amtsgericht in der Hansestadt gegen den Mann verhängten Geldstrafe in Höhe von 2600 Euro.
Laut Paragraf 353 des Strafgesetzbuchs ist es verboten, die Anklageschrift oder andere amtliche Dokumente eines Strafverfahrens in wesentlichen Teilen "im Wortlaut" öffentlich zu verbreiten, bevor diese in einer öffentlichen Verhandlung erörtert wurden oder das Verfahren abgeschlossen wurde. Im Fall einer Verurteilung drohen Geldstrafe oder bis zu ein Jahr Haft.
Nach Gerichtsangaben beantragte die Verteidigung, das Verfahren auszusetzen und den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, damit dieses über die Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschrift entscheiden kann. Dies lehnte die zuständige Kammer aber ab.
Das Bundesverfassungsgericht habe die fragliche Regelung schon im Jahr 1985 im Rahmen einer "konkreten Normenkontrolle" als verfassungsgemäß eingestuft und "dabei auch die wesentlichen Argumente der Verteidigung in den Blick genommen", erklärte das Gericht zur Begründung.
Auch die Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte führe zu keinem anderen Ergebnis, hieß es seitens des Gerichts weiter. Diese verlange nur eine Abwägung der widerstreitenden Interessen sowie eine hinreichende Berücksichtigung der Pressefreiheit.
Laut Anklage hatte der für ein Portal arbeitende Journalist im Dezember 2023 teils wörtlich Kernaussagen aus einem Beschluss des Hamburger Landgerichts veröffentlicht. Diese Entscheidung war in einem zu diesem Zeitpunkt noch laufenden Ermittlungsverfahren zu einem Amoklauf in einem Gotteshaus der Zeugen Jehovas mit mehreren Toten im März 2023 ergangen.
Der Deutsche Journalistenverband (DJV) kritisierte die Strafvorschrift als "überholt". Sie schränke die Pressefreiheit ein, erklärte der DJV-Landesverband in Hamburg und Schleswig-Holstein zur Verhandlung am Dienstag. Die Entscheidung des Landgerichts ist nicht rechtskräftig. Eine Revision zum Oberlandesgericht der Hansestadt ist als Rechtsmittel möglich.
E.Gasser--VB