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Gericht: Tote Fohlen bei unerkannter Zwillingsgeburt bei Stute kein Behandlungsfehler
Wenn bei einer Stute erst beim Einsetzen der Wehen eine Zwillingsgeburt entdeckt wird, bei der beide Fohlen sterben, ist das kein tierärztlicher Behandlungsfehler. Die Besitzerin müsse die Kosten für die Behandlung trotzdem zahlen, teilte das Landgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz am Mittwoch mit. Ein Behandlungsfehler konnte nicht nachgewiesen werden. (Az.: 1 O 2/21)
Die Besitzerin einer Stute hatte gegen eine Tierklinik und eine dort angestellte Tierärztin geklagt. Diese Ärztin habe bei zwei Ultraschalluntersuchungen 2019 die Trächtigkeit des Tiers festgestellt. Als die Wehen einsetzten, wurde das Pferd in die Tierklinik gebracht. Erst dort stellte sich heraus, dass es nicht mit einem, sondern mit zwei Fohlen trächtig war. Beide wurden tot geboren. Die Tierklinik stellte der Pferdebesitzerin die Behandlungskosten von rund 2000 Euro in Rechnung.
Dagegen wehrte sich die Besitzerin. Die Ärztin habe auf mehrmalige Nachfrage ausgeschlossen, dass die Stute mit Zwillingen schwanger sei. Hätte die Ärztin das erkannt, sei es ihre ärztliche Pflicht gewesen, eine sogenannte Reduktion herbeizuführen, so dass nur noch ein Fohlen übrig geblieben wäre. Die Besitzerin klagte auf Schadenersatz in Höhe von 16.000 Euro. Die Tierklinik klagte wiederum gegen die Besitzerin auf Zahlung der in Rechnung gestellten gut 2000 Euro.
Letztlich blieb die Klage der Pferdebesitzerin erfolglos. Sie konnte nicht nachweisen, dass die Ärztin tatsächlich eine Schwangerschaft mit Zwillingen ausgeschlossen hatte. Die Beweisaufnahme ergab, dass die Ärztin zu einem weiteren Termin zur endgültigen Abklärung geraten hatte. Dies nahm die Besitzerin jedoch nicht an.
F.Mueller--VB