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CO2-Kosten im Gebäudebereich sollen zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden
Mieterinnen und Mieter sollen möglichst ab Sommer bei den CO2-Kosten entlastet werden. Das Bundeswirtschaftsministerium teilte am Mittwoch mit, es arbeite an einem Stufenmodell zur Aufteilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter - bislang tragen Mieter sie allein. AFP-Informationen zufolge soll das Stufenmodell am 16. März im Kabinett beraten werden. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass es zum 1. Juni eingeführt wird.
Seit Anfang 2021 wird auch im Gebäudebereich ein Preis für CO2-Emissionen erhoben, die durch die Verbrennung fossiler Energieträger anfallen. Dadurch soll der Umstieg auf klimafreundliche Alternativen attraktiver werden.
Eine Verteilung der höheren Kosten zwischen Mietern und Vermietern war vergangenes Jahr am Veto der Unionsfraktion gescheitert. Die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP beschlossen in ihrem Koalitionsvertrag, dass eine "faire Teilung des zusätzlich zu den Heizkosten zu zahlenden CO2-Preises zwischen den Vermietern einerseits und Mieterinnen und Mietern andererseits" erreicht werden soll.
Das Wirtschaftsministerium arbeite aktuell an einem Stufenmodell - "nähere Details" könne das Ministerium aktuell aber noch nicht nennen, erklärte am Mittwoch eine Sprecherin. Ziel sei es, Anreize zu setzen, damit Sanierungen und gute energetische Qualität von Wohnungen erzielt werden.
Je schlechter ein Gebäude gedämmt und je älter etwa die Heizung ist, umso höher soll die CO2-Last für den Vermieter und umso geringer die Last für den Mieter ausfallen. In solchen Fällen habe der Mieter selbst keine Handhabe gegen hohe Energiekosten, verlautete aus dem Wirtschaftsministerium. Umgekehrt könne ein Vermieter, der saniert, Kosten umlegen.
Nach AFP-Informationen vom Dienstag soll es sieben Stufen geben, abhängig vom CO2-Ausstoß in Kilogramm pro Quadratmeter pro Jahr. Beträgt dieser Ausstoß weniger als fünf Kilogramm (niedrigste Stufe), müssen die Mieterinnen und Mieter die gesamten CO2-Kosten fürs Heizen übernehmen. Beträgt der Ausstoß mehr als 45 Kilogramm, etwa bei schlecht gedämmten und schlecht sanierten Gebäuden, müssen sie nur zehn Prozent der CO2-Kosten tragen. Dieses Modell soll nur für Wohngebäude gelten.
Der Mieterbund reagierte ablehnend: "Es wäre völlig unverständlich, wenn es nur auf der einen Seite eine vollständige Entlastung geben sollte. In völlig unsanierten Gebäuden mit schlechter CO2-Bilanz sollten Mieter nicht am CO2-Preis beteiligt werden", sagte Mieterbundpräsident Lukas Siebenkotten den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Das treffe diejenigen, die ohnehin ein niedriges Einkommen haben.
Laut Koalitionsvertrag soll das Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen zum 1. Juni eingeführt werden. "Sollte dies zeitlich nicht gelingen, werden die erhöhten Kosten durch den CO2-Preis ab dem 1. Juni 2022 hälftig zwischen Vermieter und Mieterin beziehungsweise Mieter geteilt", heißt es im Koalitionsvertrag.
Der Eigentümerverband Haus & Grund warnte am Mittwoch, die vollständige Umlagefähigkeit des CO2-Preises auf die Mieter am 1. Juni zu beenden. Sollte die Bundesregierung den Vermietern die CO2-Kosten ganz oder teilweise aufbürden, werde Haus & Grund eine Verfassungsbeschwerde prüfen, erklärte Verbandspräsident Kai Warnecke.
Wenn die Regierung die Bürger entlasten wolle, sei ein für alle Bürger gleich hohes Klimageld die beste Form. In einer Übergangsphase könnte die Bundesregierung den CO2-Preis auf Heizenergie aussetzen, schlug Warnecke vor.
O.Krause--BTB