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Urteil zu Akten über Eichmann-Festnahme: Geheimdienst BND darf schwärzen
Der Bundesnachrichtendienst darf einer Journalistin laut Bundesverwaltungsgericht den vollständigen und ungeschwärzten Zugang zu Unterlagen zur Festnahme des NS-Verbrechers Adolf Eichmann vor mehr als 65 Jahren verwehren. Die vom Bundeskanzleramt als oberster Aufsichtsbehörde abgegebene Sperrerklärung sei aus Geheimhaltungsgründen rechtmäßig, urteilte das Gericht am Donnerstag in Leipzig. Eine Klage der Autorin wies es ab.
Die von der als Journalistin und Historikern tätigen Frau angefragten Unterlagen aus dem Jahr 1960 enthielten Informationen, die weiterhin Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Arbeitsweisen zuließen sowie geheimhaltungsbedürftige personenbezogene Daten, erklärte das Gericht. Teilweise handle es sich auch "um mit ausländischen Nachrichtendiensten unter Vertraulichkeitszusage ausgetauschte Informationen". Ohne deren Zustimmung dürften die Dokumente deshalb nicht weitergegeben werden.
Eichmann war einer der Hauptorganisatoren des Holocausts. Er flog nach der deutschen Niederlage im Zweiten Weltkrieg nach Argentinien, wo er 1960 vom israelischen Geheimdienst gefasst und nach Israel gebracht wurde. Dort wurde er vor Gericht gestellt, zum Tode verurteilt und 1962 gehängt. Seit längerem beschäftigt Historiker und Journalisten die Frage, ob der BND beziehungsweise dessen Vorläuferorganisation schon mehrere Jahre früher über dessen Aufenthaltsort informiert war.
In dem Prozess ging es nach Gerichtsangaben zugleich auch um weitere Akten des Auslandsgeheimdiensts zu Vorgängen aus dem Jahr 1960 - etwa zu US-amerikanischen Atomversuchen in Argentinien und einem damaligen Abrüstungsgipfel in Paris. Der BND gewährte der Klägerin, bei der es sich um die Journalistin Gaby Weber handelt, lediglich eingeschränkten Zugang. Diese zog daraufhin vor Gericht, das Bundesverwaltungsgericht entschied dabei in erster und zugleich letzter Instanz. (Az. 10 A 2.25)
Bereits 2013 hatte das oberste deutsche Verwaltungsgericht ähnlich entschieden. Damals wies es die Klage eines Journalisten auf Freigabe weiterer ungeschwärzter BND-Akten zu Eichmann aus Geheimhaltungsgründen ab. 2011 war der Journalist vor dem Bundesverwaltungsgericht zunächst noch erfolgreich gewesen und hatte zumindest eine teilweise Freigabe von Dokumenten zu Eichmann aus alten Geheimdienstbeständen erreicht.
M.Vogt--VB