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Planung von islamistischem Anschlag: Haftstrafe und Psychiatrie in Bremen
Wegen der Planung eines islamistischen Anschlags hat das Landgericht Bremen zwei Männer verurteilt. Es sprach einen 35-Jährigen nach Angaben eines Sprechers am Montag unter anderem wegen Verabredung zum Mord schuldig und verhängte achteinhalb Jahre Haft gegen ihn. Seinen ebenfalls angeklagten 20-jährigen Neffen sprach es frei, ordnete aber dessen Einweisung in die Psychiatrie an. Laut Sprecher leidet er an atypischem Autismus.
Laut Anklage fassten die beiden Männer einen dschihadistischen Anschlag auf ein Krankenhaus in Bremerhaven ins Auge, der Jüngere sollte demnach eine Sprengstoffweste tragen. Demnach wollten die Beschuldigten außer zahlreichen anderen Menschen bei der Tat auch sich selbst töten.
Die mutmaßlichen Pläne scheiterten nach Ermittlerangaben an fehlendem Geld und am Einschreiten der Sicherheitsbehörden. Der Anklage zufolge waren bis dahin nur drei potenziell für Sprengsätze geeignete Stoffe bestellt worden, der Bau von Bomben war damit noch nicht möglich.
Der Jüngere legte zum Prozessauftakt ein Teilgeständnis ab, bestritt aber eine islamistische Motivation für den geplanten Anschlag. Er leidet nach Feststellungen des Gerichts nicht nur an Autismus, sondern auch an Depressionen und schweren Zwangsstörungen. Deshalb sei seine Schuldfähigkeit aufgehoben. Er soll in eine geschlossene Psychiatrie.
Seinen Onkel verurteilte das Landgericht unter anderem auch wegen Verabredung zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie Terrorismusfinanzierung. Laut Anklage hatten die beiden Männer geplant, Sprengsätze in der Wohnung der Mutter des 35-Jährigen zu bauen.
W.Huber--VB