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Nach Tod von Siebenjähriger in Rheinland-Pfalz: Anklage gegen Mutter erhoben
Mehr als zwei Jahre nach dem Tod eines siebenjährigen Mädchens in Rheinland-Pfalz ist Anklage gegen die Mutter des Kinds erhoben worden. Der 39-Jährigen wird vorgeworfen, ihre schwerstbehinderte Tochter, die über eine Magensonde mit Spezialnahrung ernährt werden musste, nicht ausreichend versorgt zu haben, wie die Staatsanwaltschaft in Landau in der Pfalz am Montag mitteilte.
Statt einer Sondernahrung mit vielen Kalorien bekam das Mädchen demnach nur selbst hergestellten Babybrei. Auch als für die Frau erkennbar gewesen sei, dass das Kind stark abmagerte, soll sie weder die Ernährung umgestellt noch einen Arzt aufgesucht haben. Die Siebenjährige starb im Februar 2024 in der elterlichen Wohnung in der Verbandsgemeinde Maikammer.
Nach dem Ergebnis rechtsmedizinischer Untersuchungen starb das Kind mit hoher Wahrscheinlichkeit nach einem epileptischen Anfall, der von der zu diesem Zeitpunkt schlafenden Mutter nicht bemerkt wurde. Es gebe keine Hinweise, dass dem Kind die verordneten Medikamente zur Behandlung der Epilepsie nicht verabreicht wurden.
Laut Staatsanwaltschaft konnte auch nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, dass die Unterernährung des Kinds zum tödlichen Ausgang des epileptischen Anfalls beigetragen habe. Allerdings gehe ein Gutachter davon aus, dass die unzureichende Versorgung zu einer starken Auszehrung und damit zu einer erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigung des Kinds geführt habe.
Die Anklage der Mutter lautet daher Körperverletzung durch Unterlassen und Verletzung der Fürsorgepflicht. Das Amtsgericht Landau muss nun über die Zulassung der Anklage und über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.
J.Sauter--VB