-
Stromausfall in Reutlingen: Ermittler vermuten Brandstiftung
-
WM-Schiri aus Somalia wird Einreise in die USA verweigert
-
Stellantis: Entwicklung und Produktion künftiger Opel-Astra-Modelle in Rüsselsheim
-
Iranische Armee erklärt nach gegenseitigen Angriffen Einsatz gegen Israel für beendet
-
Deutschland und Frankreich stoppen Kampfjet-Projekt FCAS
-
Planung von islamistischem Anschlag: Haftstrafe und Psychiatrie in Bremen
-
Koalition dämpft Erwartungen an Spitzentreffen am Mittwoch
-
Ölpreis steigt zeitweise wieder auf fast 100 Dollar - Börsen erholen sich aber
-
Pro-europäischer Paschinjan gewinnt Wahl in Armenien - Moskau beklagt "westliche Einmischung"
-
Getötete Elfjährige in Frankreich: Anzeigen sollen "im Rekordtempo" geprüft werden
-
Xi will chinesisch-nordkoreanische Beziehungen zu "neuen Höhen" bringen
-
"Bundestag legt nicht die Füße hoch": Regierung gegen Streichung der Sommerpause
-
Ehepaar in hessischem Wildeck getötet: Mann zu lebenslanger Haft verurteilt
-
Linnemann zu Reformen: Wir brauchen radikale Lösungen
-
Bundesregierung: Europäer wollen sich "mit neuer Wucht" um Ukraine-Verhandlungen bemühen
-
DFB: 19,2 Millionen Überschuss - Hoffnung auf noch mehr
-
Papst Leo XIV. ruft vor spanischem Parlament zu Frieden und Flüchtlingshilfe auf
-
SCANDIC COIN作為實體資產代幣SNC在交易所上市後漲幅達數百百分比
-
Vertrag in Melsungen: Siewert kehrt in Handball zurück
-
Umstrittene Geschlechtsänderung: Disziplinarverfahren gegen Kommissarin zulässig
-
Auszählung fast beendet: Fujimori und Sánchez bei Präsidenten-Stichwahl gleichauf
-
Mehr als 30 Tote bei schwerem Erdbeben auf den Philippinen
-
Kosovo: Partei von Regierungschef Kurti gewinnt Parlamentswahl trotz Verlusten
-
Unfallfolgen: Jährlich zwei Millionen Kinder in Deutschland in ärztlicher Behandlung
-
EU-Kommission vergibt mehr als 40.000 Zugtickets an junge Erwachsene
-
Französische Rafale-Kampfjets schießen Drohne über Lettland ab
-
ADAC erwartet für Wochenende keine größeren Staus auf Autobahnen
-
Israel und Iran überziehen sich erstmals seit Waffenruhe mit gegenseitigen Angriffen
-
Papst Leo XIV.: Waffen können keinen "echten und dauerhaften Frieden" schaffen
-
Kriege als "gängiges Mittel": Konfliktforscher warnen vor Welt neuer "Warlords"
-
GEAS-Asylreform: Pro Asyl warnt vor Aushöhlung der Rechte Schutzsuchender
-
Kriegsverbrechervorwürfe auf Facebook: Meta soll 100.000 Euro Ordnungsgeld zahlen
-
Krebstherapie zum Injizieren: Sanofi erhält Zulassung
-
Türkische Grenzbeamte entdecken Windeln voller Bargeld bei Flugpassagier
-
Frau stirbt nach schwerem Unfall in Kassel - insgesamt zwei Todesopfer
-
Von eigenem Auto überrollt: 88-Jähriger stirbt nach Unfall in Karlsruhe
-
Public Viewing gewinnt bei Fußballweltmeisterschaft wieder an Bedeutung
-
Millionenkosten durch Drohnenvorfälle an deutschen Flughäfen
-
Xi zu zweitägigem Besuch in Nordkorea eingetroffen
-
Trump-Kritiker unter sich: Papst Leo XIV. trifft spanischen Regierungschef Sánchez
-
Schulschließungen in japanischer Stadt wegen streunenden Bären
-
Eriksen nach Zusammenbruch vor Krankenhaus-Entlassung
-
Nach Tod von Siebenjähriger in Rheinland-Pfalz: Anklage gegen Mutter erhoben
-
Großflächiger Stromausfall in baden-württembergischem Reutlingen
-
Streit um Bafög-Reform: DGB warnt vor Politikverdrossenheit bei jungen Menschen
-
Aufträge für die Industrie im April zurückgegangen - vor allem in der Autobranche
-
Ölpreis steigt um mehr als fünf Prozent - Börsen im Minus
-
Greenpeace klebt an Grenzübergängen "Höchstgeschwindigkeit 100"-Schilder an
-
"Sie sind unaufrichtig oder dumm": Trump verlässt wutentbrannt Interview
-
Rückenwind für pro-westlichen Regierungskurs: Paschinjan gewinnt Wahl in Armenien
Kriegsverbrechervorwürfe auf Facebook: Meta soll 100.000 Euro Ordnungsgeld zahlen
Nach falschen Kriegsverbrechervorwürfen gegen einen israelischen Soldaten im sozialen Netzwerk Facebook soll der Internetkonzern Meta ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro zahlen. Das entschied das Landgericht in Frankfurt am Main nach Angaben vom Montag. Meta habe den fraglichen Post trotz einer gerichtlichen Lösch- und Unterlassungsanordnung erst mit einer etwas mehr als zweiwöchigen Verspätung entfernt, hieß es zu Begründung. (Az. 2-03 O 128/26)
Ausschlaggebend für die Höhe des Ordnungsgeld war nach Gerichtsangaben der "im Medienzeitalter erhebliche Zeitraum" der Verzögerung verbunden mit besonders schwerwiegenden Umständen. Demnach war der Soldat in dem Facebook-Beitrag unter Angabe seines tatsächlichen Klarnamens sowie eines Bilds der nachweislich falsche Vorwurf gemacht worden, er habe bei seinem Einsatz für Israel im Gazastreifen Kriegsverbrechen begangen.
"Es obliegt Meta als Teil eines milliardenschweren Konzerns, seinen Betrieb so zu organisieren, dass die ihm auferlegten Verpflichtungen unverzüglich erfüllt werden können", erklärte das Gericht. Die von Meta zur Erklärung vorgebrachten Begründung, es habe interne Verzögerungen einschließlich Sprachhürden gegeben, wirkten "eher schulderhöhend als schuldrelativierend". Der Konzern räume letztlich ein, "strukturelle Fehlorganisationen bewusst aufrechtzuerhalten, die eine unverzügliche Beachtung gerichtlicher Unterlassungsgebote unmöglich machen".
Die Pressekammer des Landgerichts hatte dem Unterlassungsantrag des in Deutschland geborenen israelischen Soldaten am 23. März in einem Eilverfahren stattgegeben und Meta zur unverzüglichen Löschung des wahrheitswidrigen Posts verpflichtet. Die Anordnung wurde dem Konzern nach Gerichtsangaben am 24. März zugestellt, entfernt wurde der Beitrag erst nach einer deutlichen Verzögerung am 8. beziehungsweise 10. April.
Daher verhängte die Kammer schließlich am 28. Mai ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro wegen Missachtung der Anordnung. Dieser Beschluss kann binnen zwei Wochen noch mit einer Beschwerde angefochten werden.
Eine Zuständigkeit des Frankfurter Landgerichts für den Fall ergab sich daraus, dass der von den Falschvorwürfen betroffene Soldat Bezüge nach Deutschland hat. Generell gilt im Presserecht der sogenannte fliegende Gerichtsstand. Da einmal veröffentlichte Äußerungen abgerufen oder gelesen werden können, kann dagegen an verschiedenen Gerichten geklagt werden.
U.Maertens--VB