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Regierung einig über Details der Aufteilung der CO2-Kosten im Gebäudebereich
Bei der geplanten Aufteilung der CO2-Kosten im Gebäudebereich zwischen Mieter und Vermieter haben sich die beteiligten Ministerien auf die Details eines Stufenplans geeinigt. Bundeswirtschafts-, Bundesbau- und Bundesjustizministerium vereinbarten nach Angaben vom Sonntag, dass sich der Anteil für Vermieter und Mieter an der Energiebilanz der jeweiligen Gebäude orientiert. Die Berechnung erfolgt in zehn Stufen für Wohngebäude.
Seit Anfang 2021 wird auch im Gebäudebereich ein Preis für CO2-Emissionen erhoben, die durch die Verbrennung fossiler Energieträger anfallen. Dadurch soll der Umstieg auf klimafreundliche Alternativen attraktiver werden. Aktuell gilt ein Preis von 30 Euro pro Tonne CO2, dieser wird schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 steigen. Derzeit können Vermieter die kompletten Kosten an die Mieter weitergeben.
Künftig wird es ein Zehn-Stufen-Modell geben: Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes ist, desto höher ist der vom Vermieter zu tragende Anteil. Die Festlegung erfolgt über die Heizkostenabrechnung.
Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz, also einem Ausstoß von mehr als 52 Kilogramm pro Quadratmeter pro Jahr sollen Vermieter 90 Prozent und Mieter zehn Prozent der CO2-Kosten tragen. Wenn das Gebäude jedoch mindestens dem sehr effizienten Standard (EH 55) entspricht, müssen die Vermieter gar keine CO2-Kosten mehr tragen. Ausnahmen soll es für Fälle geben, in denen keine energetische Sanierung möglich ist, etwa wegen Denkmalschutzes.
Bei Nichtwohngebäuden, zum Beispiel Gewerberäumen, greift die 50-50-Regelung. Perspektivisch soll das Stufenmodell auch für die Nichtwohngebäude gelten, wie die drei Ministerien mitteilten. Noch fehlten dazu aber die nötigen Daten zur Berechnung. In Kraft treten soll die Regelung Anfang 2023.
Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) sprach von einer "fairen" Aufteilung, durch die Millionen Mieterinnen und Mieter "gezielt entlastet" würden. Vermieter erhielten so einen Anreiz, um in energetische Sanierungen zu investieren und Mieter blieben motiviert, den eigenen Energieverbrauch zu senken.
C.Meier--BTB