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Antisemitischer Aushang an Geschäft in Flensburg: Bewährungsstrafe für Inhaber
Wegen eines antisemitischen Aushangs im Schaufenster seines Geschäfts ist ein Mann in Schleswig-Holstein zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht Flensburg sprach den 60-Jährigen am Montag der Volksverhetzung schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Es verpflichtete ihn zudem zur Zahlung von 1200 Euro zugunsten der KZ-Gedenkstätte Ladelund.
Der Mann hatte am 17. September 2025 für etwa vier Stunden einen Aushang in seinem Flensburger Laden angebracht, auf unter anderem "Juden haben hier Hausverbot" stand. Damit habe er die Menschenwürde der Menschen jüdischen Glaubens angegriffen, hieß es vom Gericht. Dort finde die Meinungsfreiheit ihre Grenze.
Die Äußerung rufe bewusst Assoziationen an die Boykotthetze gegen jüdische Geschäftsinhaber zur Zeit des Nationalsozialismus hervor, hieß es vom Gericht weiter. Der Einwand des Angeklagten, er habe nur solche Juden gemeint, welche die Angriffe der israelischen Regierung auf den Gazastreifen guthießen, sei unerheblich, befand das Amtsgericht. Das ausgehängte Plakat habe dazu gerade nicht differenziert.
Der Angeklagte räumte die Tat laut Gericht während der Verhandlung in einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung ein. Darin hieß es unter anderem, dass er die Tat bedaure. Er habe weder die Gefühle der jüdischen Gemeinde in Flensburg noch andernorts verletzen wollen.
Der Vorfall hatte Schlagzeilen gemacht, Bilder des Zettels verbreiteten sich in den sozialen Netzwerken. Unter anderem der Landesantisemitismusbeauftragte Gerhard Ulrich erstattete Strafanzeige.
F.Fehr--VB