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Ministerium will Regelung zu Auslandsreisen von Wehrfähigen gesetzlich verankern
Das Bundesverteidigungsministerium will die Ausnahmeregelung zur Genehmigungspflicht bei längeren Auslandsreisen wehrfähiger Männer schnellstmöglich auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Ein entsprechender Passus soll im geplanten Reservestärkungsgesetz verankert werden, sagte eine Sprecherin des Bundesverteidigungsministeriums am Montag in Berlin. "Damit nutzen wir jetzt den schnellstmöglichen Weg, um im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens für weitere Rechtssicherheit zu sorgen und mögliche Unklarheiten da auch auszuräumen."
Bislang ist diese Ausnahmeregelung nicht durch ein Gesetz geregelt, sondern nur durch eine vom Ministerium erlassene Allgemeinverfügung. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags kam allerdings zu dem Schluss, dass diese Allgemeinverfügung rechtswidrig - und damit ungültig - sein könnte. Zwar dürfe das Ministerium laut Wehrpflichtgesetz Ausnahmen von der Abmeldepflicht erlassen, doch mit der Allgemeinverfügung habe es eine gesetzliche Regelung komplett außer Kraft gesetzt, heißt es in dem Gutachten.
In dem bereits vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zum neuen Wehrdienst ist ein Passus enthalten, wonach sich Männer im wehrfähigen Alter längere Auslandsreisen genehmigen lassen müssen. Daran hatte sich scharfe Kritik entzündet. Das Verteidigungsministerium erließ daraufhin die Allgemeinverfügung, wonach keine Genehmigung mehr notwendig sei - solange der Wehrdienst freiwillig bleibt.
Die Sprecherin des Verteidigungsministeriums übte am Montag Selbstkritik. Die Regelung zur Genehmigung von Auslandsaufenthalten, wie sie im verabschiedeten Gesetz stehe, sei "sicherlich ein Fehler beziehungsweise eine Ungenauigkeit". Sie fügte hinzu: "Dass die Norm so drin steht, wie sie drin steht, ist ein Versehen."
Die vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags monierte Allgemeinverfügung gelte ohnehin nur "für diesen Übergangszeitraum, bis das Reservestärkungsgesetz in Kraft tritt", sagte die Sprecherin. Das Entscheidende sei nun auch nach Veröffentlichung des Gutachtens, "dass sich an der Sache nichts ändert, sondern auch weiterhin eine Genehmigung für Auslandsaufenthalte derzeit nicht eingeholt werden muss".
G.Frei--VB