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Korruptionsfall um Oberstaatsanwalt: Kein Schadenersatz für Land Hessen
Im Korruptionsfall rund um einen hessischen Oberstaatsanwalt bekommt das Land keinen Schadenersatz von einem verurteilten Unternehmer. Bestechung begründet keinen solchen Anspruch, wie das Landgericht Frankfurt am Main am Montag mitteilte. Dieser Straftatbestand solle das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität öffentlicher Ämter schützen, nicht die Vermögensinteressen des Staats sichern.
In dem Korruptionsprozess war der Oberstaatsanwalt im Mai 2023 verurteilt worden, das Urteil wurde inzwischen rechtskräftig. Das Landgericht hatte ihn wegen Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung schuldig gesprochen und eine Strafe von sechs Jahren Haft verhängt.
Der frühere Beamte hatte eine Zentralstelle zur Bekämpfung von Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen geleitet. Zwischen 2007 und 2020 nahm er dem Urteil zufolge von einem befreundeten Unternehmer Bestechungsgelder in Höhe von mehr als einer halben Million Euro an. Im Gegenzug beauftragte er die Firmen seines Freunds mit der Erstellung von Expertengutachten und der technischen Aufbereitung beschlagnahmter Daten in den von seiner Zentralstelle geführten Verfahren.
Dabei prüfte er nicht, ob andere Unternehmen diese Leistung auch hätten erbringen können. Der Staatsanwalt veranlasste Auszahlungen der Justizkasse, obwohl er wusste, dass die Rechnungen ungerechtfertigt oder überhöht waren. Dadurch entstand der Staatskasse dem Urteil von 2023 zufolge ein Schaden von rund 550.000 Euro.
Der mitangeklagte Unternehmer wurde wegen Bestechung und Subventionsbetrugs zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Das Land Hessen klagte außerdem gegen ihn und forderte Schadenersatz in Höhe von rund 5,7 Millionen Euro für Vergütungen, die für die Gutachten gezahlt worden waren. Diese Klage wurde aber nun abgewiesen. Das Gericht verwies darauf, dass der Mann keine Untreue und auch keine Beihilfe dazu begangen habe.
Außerdem seien die eingeholten Gutachten tatsächlich genutzt worden. "So verwerflich das zwischen dem Beklagten und dem Oberstaatsanwalt ausgehandelte Konstrukt auch erscheint und so sehr das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes verletzt worden ist, kann daraus nicht auf eine sittenwidrige Schädigung des klagenden Landes geschlossen werden", erklärten die Richterinnen und Richter.
C.Koch--VB