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Urteil: Einmalig mit J&J geimpfte Klägerin hat vorläufig vollständigen Impfschutz
Das Verwaltungsgericht Berlin hält den Ausschluss von einmal mit dem Vakzin von Johnson & Johnson geimpften Menschen vom vollständigen Impfschutzstatus durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) für rechtswidrig. Statt des PEI müsse die Bundesregierung selbst über diesen Status entscheiden, teilte das Gericht am Freitag mit. Es erklärte die Klägerin im Eilverfahren vorläufig für vollständig geimpft - allerdings nicht für geboostert. (Az. VG 14 L 15/22)
Sie hatte sich im Oktober einmal impfen lassen. Seit Mitte Januar gelten nur einmal mit Johnson & Johnson Geimpfte nicht mehr als vollständig immunisiert. Die Vorschrift, auf deren Grundlage das PEI dies entschieden habe, sei aber voraussichtlich rechtswidrig, erklärte das Verwaltungsgericht. Es müsse hier darum nicht entscheiden, ob die Vorgabe sachlich verfehlt oder unzureichend begründet sei.
Der Beschluss gilt nur für die Klägerin, nicht für andere Menschen. Es kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Politisch ist die Änderung von Beginn an umstritten. Bund und Länder teilten nach ihrer Konferenz am Mittwoch bereits mit, dass die Entscheidung über Genesenen- und Geimpftenstatus dem PEI und dem Robert-Koch-Institut wieder entzogen wird.
Juristisch ist die Lage nicht ganz so eindeutig: Vor einer Woche beispielsweise entschied das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig im Eilverfahren, dass die einmalig mit Johnson & Johnson geimpften Antragsteller keinen Anspruch auf eine Bescheinigung als vollständig Immunisierte hätten.
D.Schneider--BTB