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Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy droht erneut Fußfessel
Der bereits zweimal rechtskräftig verurteilte französische Ex-Präsident Nicolas Sarkozy kommt um das erneute Tragen einer elektronischen Fußfessel voraussichtlich nicht herum: Ein Pariser Gericht habe seinen Antrag auf das Zusammenlegen von zwei Strafen abgelehnt, hieß es am Montag aus Justizkreisen. Die Entscheidung des Gerichts war zuvor unter Ausschluss der Öffentlichkeit verkündet worden. Sarkozy kann dagegen noch Rechtsmittel einlegen.
Die Anwälte des Ex-Präsidenten hatten vergeblich verlangt, eine Verurteilung zum sechsmonatigen Tragen einer elektronischen Fußfessel mit einer früheren, bereits abgeleisteten Freiheitsstrafe zu einer Gesamtstrafe zusammenzufassen. Dies ist nach französischem Recht möglich. Hätten die Richter dem entsprochen, wäre Sarkozy der erneute Freiheitsentzug erspart geblieben.
Zu der jüngsten Haftstrafe war er wegen überzogener Wahlkampfkosten verurteilt worden. Das Urteil wurde im November rechtskräftig, nachdem das höchste Berufungsgericht Sarkozys Revisionsantrag zurückgewiesen hatte.
Sarkozy hatte bereits von Februar bis Mai 2025 eine Fußfessel getragen, weil er in einer Affäre um versuchte Richterbestechung zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt worden war. Wer in Frankreich zu kurzen Haftstrafen verurteilt wird, kann diese üblicherweise durch das Tragen einer elektronischen Fußfessel verbüßen. Der 71-Jährige hatte zudem erfolgreich eine Verkürzung beantragt.
In der kommenden Woche beginnt zudem ein Berufungsprozess gegen Sarkoyz in einer Affäre um Wahlkampfgelder aus Libyen. Die Richter der ersten Instanz hatten den früheren Präsidenten zu fünf Jahren Haft verurteilt. Davon saß Sarkozy bereits 20 Tage ab, was ihm die Gelegenheit bot, einen Bestseller über seine Erfahrungen als Ex-Präsident in einer Pariser Justizvollzugsanstalt zu schreiben.
R.Braegger--VB