-
Warken verteidigt Gesundheitsreform im Bundestag - Zeichen der Reformfähigkeit
-
Tankrabatt senkt Inflation im Mai - Lebensmittelpreise kaum gestiegen
-
Dobrindt würdigt neues EU-Asylsystem als "Meilenstein" und weist Kritik zurück
-
Umweltschützer und Wasserwirtschaft kritisieren geplantes neues Düngegesetz
-
Thailand: Prinzessin Bha nach langem Krankenhausaufenthalt gestorben
-
Deutsche Flugsicherung plant bundesweites Drohnen-Abwehrnetz
-
Nations League: Deutschland verliert gegen Italien
-
Spiel gedreht: Perfekter Start für Südkorea
-
Bericht: Wadephul warnt vor außenpolitischen Folgen bei AfD-Regierungsbeteiligung
-
Trump und Teheran widersprechen sich bei angeblicher Einigung - Lage vor Ort ruhig
-
WM: DFB-Elf winkt Rekordprämie
-
Drohnenflüge über Nordkorea: Weitere 30 Jahre Haft für Südkoreas Ex-Präsidenten Yoon
-
Bundesrat entscheidet über Gewaltschutz und Apothekenreform
-
Bundestag berät erstmals über Warkens Entwurf für Gesundheitsreform
-
IG Metall demonstriert in Berlin für die Zukunft der Stahlindustrie
-
Taylor Swift als jüngste Frau in die Hall of Fame der Songwriter aufgenommen
-
Höchste Juni-Temperatur aller Zeiten in der Antarktis gemessen
-
Feierlaune im Stadion und Ausschreitungen davor: Fußball-WM hat in Mexiko begonnen
-
Vor Bundestagsdebatte über Gesundheitsreform: Warken zu Änderungen bereit
-
Als Anti-Trump-Slogan geltende Zahlen "8647" groß auf National Mall aufgetaucht
-
Unter Druck stehender Starmer ernennt neuen Verteidigungsminister
-
Außenministerium: Iran hat noch nicht über Abkommen mit den USA entschieden
-
Pressestimmen zum WM-Eröffnungsspiel: "Mexiko, wie schön!"
-
"Da geht die Post ab": Mexiko feiert perfekten WM-Auftakt
-
Eröffnungsshow und Auftaktspiel im Aztekenstadion: Fußball-WM hat begonnen
-
Trump stellt baldige Vereinbarung mit dem Iran in Aussicht und sagt Angriffe ab
-
Rekord-Börsengang: SpaceX könnte noch mehr einnehmen als erwartet
-
Bundestag verlängert Bundeswehr-Einsätze in Bosnien und im Kosovo
-
Mexikaner Quinones erzielt erstes WM-Tor
-
Nach Kongressrevolte: Trump nominiert neuen Geheimdienstkoordinator
-
Trump sagt Angriffe auf Iran ab und deutet Verhandlungserfolg an - Iran dementiert
-
Anstoß in Mexiko: Die XXL-WM beginnt
-
Fehlalarm am Pentagon: Keine "gefährlichen Substanzen" gefunden
-
Eröffnungsfeier der Fußball-WM mit Superstar Shakira
-
Eröffnungsfeier: Shakira tanzt, die Fans jubeln
-
Trump sagt Angriffe auf Iran ab und deutet Verhandlungserfolg an
-
Vor WM-Eröffnung in Mexiko: Tausende Fans drängen in Fanzone
-
G7-Vertreter beraten mit China über Abbau von Ungleichheiten
-
US-Abgeordnete verweigern Trump Spionagerechte gegen Ausländer
-
3. Liga: TSV Havelse bekommt Startplatz der Löwen
-
Lobbycontrol: Wirtschaft gibt Rekordsumme für Einflussnahme auf EU-Institutionen aus
-
Pentagon nach Fund "gefährlicher Substanzen" abgeriegelt
-
EU-Ratspräsidentschaft legt Entwurf für EU-Haushalt vor - Kritik von Nettozahlern
-
Ehrlichkeit beim Ex-Klub: Gregoritsch erhält Fairness-Award
-
Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen Ablehnung von Zeugenaussage Steinmeiers ab
-
Nach Aus für FCAS: Startschuss für mögliches Kampfjet-Nachfolgeprojekt
-
Familien-Sommerferien-Ticket der DB ab Sonntag buchbar
-
EZB hebt Leitzinsen erstmals seit 2023 wieder an - Einlagenzins bei 2,25 Prozent
-
Marokkaner Jayed pfeift deutschen WM-Auftakt
-
Britischer Verteidigungsminister Healey tritt zurück - Premier Starmer weiter unter Druck
Klage gegen Astrazeneca: BGH stärkt Auskunftsrechte nach vermuteten Impfschäden
Der Fall eines vermuteten Impfschadens nach einer Coronaimpfung in Rheinland-Pfalz muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe stärkte am Montag in einem Urteil die Rechte von Patienten auf Auskunft von Pharmaunternehmen. Eine Frau klagte, die nach der Impfung einen Hörsturz erlitt. Ob das ein Impfschaden war und ob ihr womöglich Schadenersatz zusteht, ist noch unklar - sie kann nun aber voraussichtlich leichter an Informationen kommen. (Az. VI ZR 335/24)
Die Klägerin Pia Aksoy, eine Zahnärztin, fordert Auskunft unter anderem über bekannte Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs sowie Schadenersatz von dem Hersteller Astrazeneca. Sie hatte sich im März 2021 gegen Corona impfen lassen, damals war sie 40 Jahre alt. Drei Tage nach der Impfung hatte sie einen Hörsturz. Seitdem ist sie auf einem Ohr taub.
Das Oberlandesgericht Koblenz wies ihre Klage ab. Dabei machte es aber Rechtsfehler, wie der BGH nun feststellte. Mit der Begründung aus Koblenz könne weder ein Anspruch auf Auskunft noch einer auf Schadenersatz verneint werden, erklärte der BGH.
In vereinzelten Fällen wurde nach der Impfung mit Vaxzevria von Astrazeneca über Thrombosen berichtet. Ab April 2021 empfahl die Ständige Impfkommission den Impfstoff nur noch für Menschen ab 60 Jahren. Vaxzevria blieb zugelassen, im Frühling 2024 nahm Astrazeneca den Impfstoff aber aus wirtschaftlichen Gründen vom Markt.
Grundsätzlich können Pharmaunternehmen bei einem Impfschaden dazu verpflichtet werden, Schadenersatz zu zahlen. Das gilt dann, wenn der eingesetzte Impfstoff die gesundheitlichen Probleme verursacht haben könnte. Außerdem muss mindestens eine von zwei Voraussetzungen vorliegen: Entweder ist das Risiko der Impfung größer als ihr Nutzen, oder der Impfstoff war nicht nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft gekennzeichnet.
Da Privatleute das meist nicht wissen können, gibt es auch ein gesetzliches Recht auf Auskunft - wenn die Informationen notwendig sind, um einen möglichen Anspruch auf Schadenersatz festzustellen. Allerdings müssen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Impfstoff den Schaden verursachte. Dann haben Betroffene Anspruch auf Informationen zu Wirkungen, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen sowie weiteren Erkenntnissen, die für die Bewertung wichtig sein könnten - allerdings nur solche, die dem Hersteller bekannt waren.
Es genügt dabei, dass ein Impfschaden plausibel ist, wie der BGH ausführte. Das Oberlandesgericht hatte die Voraussetzungen zu streng definiert. Es ist dem BGH zufolge nicht auszuschließen, dass die Klägerin neue Tatsachen zur Begründung ihrer Schadenersatzforderungen vorbringen könnte, wenn sie Auskünfte bekäme. Über beides muss das Oberlandesgericht nun neu verhandeln und dabei berücksichtigen, was der BGH entschied.
Von einem "bahnbrechenden Urteil" sprach der Anwalt der Klägerin, Volker Loeschner. "Wir bekommen für die schwer Impfgeschädigten einen unbegrenzten Auskunftsanspruch gegenüber dem medizinischen Hersteller, und wir erhalten das Recht auf rechtliches Gehör", sagte er nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe.
Ihre Hoffnung sei es nun, "dass wir Transparenz bekommen, dass der Pharmakonzern zur Verantwortung gezogen wird - und es soll einfach eine Anerkennung der Realität erfolgen", sagte Aksoy ihrerseits.
Astrazeneca erklärte, dass die Sicherheit von Patientinnen und Patienten "höchste Priorität" habe. "Auf Basis der Evidenz aus klinischen Studien und Real-World-Daten" sei für den Impfstoff "durchgängig ein akzeptables Sicherheitsprofil gezeigt" worden.
Zulassungsbehörden weltweit hätten "übereinstimmend festgestellt, dass der Nutzen der Impfung die Risiken äußerst seltener potenzieller Nebenwirkungen überwiegt", führte Astrazeneca aus. "Wir sind außerordentlich stolz auf die Rolle, die der Oxford-Astrazeneca Impfstoff bei der Beendigung der globalen Pandemie gespielt hat."
C.Stoecklin--VB