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CSD-Anschlag: Berliner Justiz verteidigt Aufhebung von Haftbefehl
Die Berliner Justiz hat die Aufhebung des Haftbefehls gegen den mutmaßlichen Attentäter vom Berliner Christopher Street Day (CSD) nach dessen Verurteilung im Mai verteidigt. Da das Gericht eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten für tat- und schuldangemessen erachtet habe und die Untersuchungshaft anzurechnen sei, sei dies nicht ungewöhnlich, teilte eine Sprecherin des Berliner Strafgerichts am Montag mit.
Sechs Monate Untersuchungshaft seien bei einem deutschen Staatsangehörigen, der noch dazu sowohl zur Tatzeit als auch bei Urteilsverkündung Heranwachsender war, schon vergleichsweise lang, betonte sie außerdem. Nach den gesetzlichen Voraussetzungen müssten Flucht-, Wiederholungs- oder Verdeckungsabsicht als Haftgrund gegeben sein, was bei einem derartigen Strafmaß und einem Verurteilten mit deutschem Pass verneint worden sei.
Gleichzeitig stellte die Sprecherin nochmals klar, dass der Verdächtige nicht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, sondern die Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung für ein halbes Jahr zurückgestellt wurde. Beschlossen wurde eine sogenannte Vorbewährung, die mit mehreren Auflagen verbunden war. Dazu zählten unter anderem Beratungsgespräche und die Anzeige von Wohnsitz- oder Aufenthaltswechseln.
Der 21-Jährige soll am Samstagabend beim Berliner CSD mit einem Kleintransporter in eine Menschenmenge gerast und anschließend mutmaßlich mit einer Machete auf weitere Betroffene losgegangen sein. Eine Frau starb, weitere 29 Menschen wurden bei der Tat im Bereich des Tiergartens verletzt. Die Ermittler gehen von einem islamistischen Anschlag aus. Der mutmaßliche Täter wurde am Sonntagabend bei einem Polizeieinsatz erschossen.
Laut Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom Mai 2026 versuchte er vergangenes Jahr vergeblich, sich der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien anzuschließen. Außerdem postete er im sozialen Netzwerk Instagram 2024 verbotene Propaganda der Gruppe. Er wurde unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verurteilt.
In der Urteilsbegründung, die am Montag von der Gerichtssprecherin versendet wurde, hieß es, der Angeklagte sei tiefgläubig, habe in der Hauptverhandlung aber erklärt, sich von extremistischem Gedankengut und Gewalt zu distanzieren. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte Berufung gegen das Urteil eingelegt, es ist deshalb noch nicht rechtskräftig. Sie hatte eine Aufrechterhaltung des Haftbefehls und eine höhere Strafe gefordert.
E.Burkhard--VB