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Beschwerde abgewiesen: AfD darf in Gemeinde keine weiteren Plakate aufhängen
Dem AfD-Kreisverband Fulda bleibt es untersagt, weitere Wahlplakate in einer hessischen Gemeinde aufzuhängen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel lehnte am Montag eine Beschwerde des AfD-Kreisverbands gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel von vergangener Woche ab. Es geht um die Gemeinde Künzell: Diese ist laut der Entscheidung "nicht verpflichtet", dem AfD-Kreisverband das Anbringen weiterer Wahlplakate an Lichtmasten zu erlauben. (Az. 10 B 641/26)
Die Gemeinde hatte der AfD im laufenden Kommunalwahlkampf 24 Plakatstandorte zugeteilt - ebenso wie den anderen Parteien. Die AfD hängte darüber hinaus Wahlplakate an mehreren Lichtmasten auf, welche die Gemeinde wieder entfernte. In dem von der AfD angestrengten Eilrechtsverfahren begehrte der Kreisverband, dass die Gemeinde das Entfernen unterlässt und das Anbringen weiterer Plakate duldet.
Die Partei argumentierte, dass eine wirksame Wahlwerbung mit den wenigen zugewiesenen Plakatflächen nicht möglich sei. Auch seien diese im Vergleich zu den Plakaten an den Laternenmasten "beschädigungsanfällig". Das Verwaltungsgericht sah das anders und befand die zugewiesenen Flächen für ausreichend.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof bestätigte nun diese Auffassung: Die Festlegung von Umfang und Aufstellungsort für die Wahlplakate sei Sache der Gemeinden, solange insgesamt eine "wirksame und angemessene Wahlwerbung" ermöglicht werde, hieß es. Hingegen bestehe keine Verpflichtung, den Vorstellungen der Parteien nach einer möglichst optimalen Wahlwerbung zu entsprechen.
Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
P.Keller--VB