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Atemgerät von Mitpatientin ausgestellt: 75-Jährige wird in Türkei ausgewiesen
Die Ausweisung einer wegen versuchten Totschlags verurteilten 75 Jahre alten Frau in die Türkei ist zulässig. In einem am Dienstag veröffentlichten unanfechtbaren Beschluss wies der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die Beschwerde der Frau gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zurück. Damit kann sie ausgewiesen werden.
Die Frau wurde wegen versuchten Totschlags zu drei Jahren Haft verurteilt, nachdem sie Ende 2022 im Krankenhaus bei einer älteren Coronapatientin das Sauerstoffgerät abgeschaltet hatte. Grund war laut einem vor zwei Jahren in Mannheim gefällten Urteil, dass sie sich am Alarmton des Geräts ihrer Zimmernachbarin störte.
Am Tattag war die Frau bereits bei einem vorherigen Abschalten des Geräts darauf hingewiesen worden, dass sie damit ihre Mitpatientin in Lebensgefahr bringe. Dennoch stellte sie das Sauerstoffgerät danach nochmals ab.
D.Schlegel--VB