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Freisprüche nach Zugunglück mit fünf Toten bei Garmisch-Partenkirchen
Im Prozess um das Zugunglück im bayerischen Burgrain nahe Garmisch-Partenkirchen mit fünf Toten sind die beiden angeklagten Bahnmitarbeiter am Montag freigesprochen worden. Das Landgericht München II sah bei dem für die Unglücksstrecke verantwortlichen Bezirksleiter und dem zuständigen Fahrdienstleiter kein juristisch strafbares Verhalten. Das Gericht folgte damit der Forderung der Verteidigung, die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung zu Bewährungsstrafen gefordert.
Bei dem Zugunglück des durch zwei gebrochene Betonschwellen entgleisten Regionalzugs waren am 3. Juni 2022 vier Frauen und ein 13 Jahre alter Junge gestorben, 72 Menschen erlitten teils schwere Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft klagte die beiden vor Gericht gestellten Männer wegen fahrlässiger Tötung, gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und fahrlässiger Körperverletzung an.
G.Haefliger--VB