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Mutmaßliche Sabotage an Ostsee-Kabeln: Gericht in Helsinki weist Klage ab
Im Prozess um die Beschädigung mehrerer Unterwasserkabeln in der Ostsee durch ein mutmaßlich zur russischen Schattenflotte gehörendes Schiff hat ein Gericht in Helsinki die Klage der Staatsanwaltschaft abgewiesen. "Es war nicht möglich, finnisches Strafrecht auf den Fall anzuwenden", hieß es in einer Erklärung des Gerichts am Freitag. Die Klage falle nicht in den Zuständigkeitsbereich des Gerichts.
Den drei Besatzungsmitgliedern des Öltankers "Eagle S" wird vorgeworfen, im Dezember 2024 in der Ostsee das Stromkabel EstLink 2 und vier Telekommunikationskabel zwischen Finnland und Estland absichtlich beschädigt zu haben. Dazu soll der Anker des unter der Flagge der Cook-Inseln fahrenden Schiffs über eine Strecke von etwa 90 Kilometern über den Meeresboden geschleift worden sein.
Die Beschädigung der Kabel hatte laut Staatsanwaltschaft die Energieversorgung in Finnland gefährdet. Für die Betreiber der Kabel entstanden demnach Reparaturkosten in Höhe von mindestens 60 Millionen Euro.
Die Staatsanwaltschaft hatte wegen "schwerer Sachbeschädigung und schwerer Behinderung von Kommunikation" Haftstrafen von jeweils mindestens zweieinhalb Jahren gefordert. Die Verteidigung hatte hingegen auf nicht schuldig plädiert und von einem "Unfall" gesprochen.
Mit der sogenannten Schattenflotte umgeht Russland das im Zuge des Ukraine-Krieges verhängte Öl-Embargo. Dabei nutzt Russland unter fremder Flagge fahrende Tanker, um ungeachtet der internationalen Sanktionen Rohöl und Ölprodukte zu exportieren.
Im vergangenen Jahr waren mehrere Kabel am Boden der Ostsee beschädigt worden. Sabotageaktionen, die sich gegen Energie- und Kommunikationsinfrastruktur richten, sind laut Experten und Politikern Teil eines hybriden Krieges, den Moskau gegen die westlichen Länder führt.
E.Gasser--VB