Volkswacht Bodensee - Hessische AfD darf als Verdachtsfall von Verfassungsschutz beobachtet werden

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Hessische AfD darf als Verdachtsfall von Verfassungsschutz beobachtet werden
Hessische AfD darf als Verdachtsfall von Verfassungsschutz beobachtet werden / Foto: © AFP/Archiv

Hessische AfD darf als Verdachtsfall von Verfassungsschutz beobachtet werden

Der Verfassungsschutz in Hessen darf den Landesverband der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel bestätigte nach Angaben vom Montag eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden. Er sah tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung, was Voraussetzung für die Beobachtung ist.

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Der hessische Verfassungsschutz hatte im September 2022 angekündigt, den Landesverband der AfD mit geheimdienstlichen Mitteln zu beobachten. Dagegen ging die Partei gerichtlich vor, hatte aber im November 2023 in Wiesbaden und nun auch in der nächsten Instanz keinen Erfolg.

Das Verwaltungsgericht stellte unter anderem fest, dass die AfD für einen sogenannten ethnischen Volksbegriff eintrete. Das sei im Ergebnis zutreffend, erklärte der Verwaltungsgerichtshof. Die Reichweite der Meinungsfreiheit der AfD sei dabei beachtet worden. Es seien genügend Aussagen gefunden worden, die sich gegen die Menschenwürde von Ausländern richteten.

Außerdem gebe es Anhaltspunkte für eine diskriminierende Ungleichbehandlung zwischen deutschen Staatsangehörigen mit und ohne Migrationshintergrund sowie eine pauschale Herabwürdigung von Muslimen, erklärte das Kasseler Gericht.

Einiges spreche dafür, dass die AfD das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik von Grund auf erschüttern und damit die freiheitliche demokratische Grundordnung fragwürdig erscheinen lassen wolle. Die Beschwerde der Partei gegen die Wiesbadener Entscheidung wurde zurückgewiesen.

Auf Bundesebene hatte der Verfassungsschutz die AfD in einem im Mai vorgelegten Gutachten als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Die Partei reichte dagegen per Eilantrag Beschwerde beim Verwaltungsgericht Köln ein. Das Bundesamt für Verfassungsschutz gab daraufhin für die Dauer des Verfahrens eine sogenannte Stillhaltezusage ab und behandelt die AfD vorläufig weiter lediglich als rechtsextremistischen Verdachtsfall.

I.Stoeckli--VB