
-
Trump und Putin zu Gipfel in Alaska eingetroffen
-
Flutschäden in Europa durch Klimawandel um acht Prozent gestiegen
-
Trump zu Gipfel mit Putin in Alaska eingetroffen
-
Weltwirtschaftsforum spricht Gründer Schwab von Veruntreuungsvorwürfen frei
-
Entscheidung im Fall Portner: Sperre bis Dezember
-
Trotz Gewitter und Hagel: Bayer zieht in zweite Pokalrunde ein
-
Basketballer quälen sich ins Supercup-Finale
-
Die Welt blickt auf Alaska: Spannung vor Ukraine-Treffen von Trump und Putin
-
Hisbollah-Chef wirft Regierung Auslieferung des Libanon an Israel vor
-
Brasiliens Oberstes Gericht berät ab Anfang September über Urteil im Bolsonaro-Prozess
-
Taliban feiern vierten Jahrestag ihrer Machtübernahme in Afghanistan
-
Libanesischer Regierungschef weist "Bürgerkriegsdrohung" der Hisbollah zurück
-
UNO: Seit Ende Mai mindestens 1760 hilfesuchende Menschen im Gazastreifen getötet
-
Kreml: Treffen von Trump und Putin dürfte mindestens sechs Stunden dauern
-
Mehr als 250 Tote bei Sturzfluten und Erdrutschen in Pakistan und Indien
-
Washington verklagt Trump-Regierung wegen Übernahme der Kontrolle über Polizei
-
Kurz vor Treffen mit Putin: Trump telefoniert mit Lukaschenko
-
Gedenkbaum für ermordeten Juden in Frankreich abgesägt
-
Belarussische Staatsmedien: Trump telefoniert vor Putin-Gipfel mit Lukaschenko
-
Kreml: Trump wird Putin am Flughafen in Alaska persönlich empfangen
-
Regierungschef Modi will Indien bei Themen Energie und Militär unabhängig machen
-
Die Welt blickt auf Alaska: Treffen von Trump und Putin zur Zukunft der Ukraine
-
Verwaltungsgericht bestätigt Verbot von Protestcamp gegen Rheinmetall in Köln
-
Badeverbot im Rhein: Nach Düsseldorf auch in Neuss - Köln stimmt im September ab
-
Europas Kunststoffhersteller bedauern Scheitern der Verhandlungen zu Plastikabkommen
-
Flick hofft auf Barca-Verbleib von ter Stegen
-
Japans Kaiser spricht 80 Jahre nach Kapitulation im Weltkrieg von "tiefer Reue"
-
Bundesregierung will an einheitlicher Strompreiszone festhalten
-
Femizide: 235 Frauen in zehn Jahren in NRW wegen ihres Geschlechts getötet
-
Deutsche Politik blickt mit Spannung und Sorge auf Gipfel von Trump mit Putin
-
"Karikatur": Watzke beklagt Diskreditierung im Wahlkampf
-
Nawalny-Witwe fordert von Putin Freilassung von Kriegsgegnern bei Trump-Gipfel
-
"Kann in New York viel reißen": Beltz lobt Seidel
-
Bungert kritisiert Pokal-Entscheidung: "Völlig unverständlich"
-
Afghanen mit Aufnahmezusage in Pakistan: Strafanzeige gegen Wadephul und Dobrindt
-
Steuerzahlerbund fordert weniger Verbeamtungen - Kritik des Beamtenbunds
-
Jahresbilanz: BVB schreibt erneuten Rekordumsatz
-
Saisonarbeiter: Arbeitsministerium will sozialversicherungsfreie Zeit verlängern
-
Badeverbot im Rhein: Nach Düsseldorf zieht Neuss nach
-
Leipzig holt Romulo als Sesko-Ersatz
-
US-Zölle: Schweizer Wirtschaft wächst deutlich langsamer
-
Freund über Woltemade: "Gibt keinen neuen Stand"
-
FC Bayern: Coman "hinterlässt Lücke"
-
Altersgrenze für Social-Media: Kommission nimmt in kommenden Wochen Arbeit auf
-
Bislang keine Auswirkungen von US-Zöllen auf Verkehr im Panamakanal
-
Ringen um Zukunft der Ukraine: Trump und Putin treffen sich zu Gipfel in Alaska
-
Behörden: Mann stirbt bei Flucht vor Razzia der US-Einwanderungsbehörde ICE
-
Tour-Dritter Lipowitz startet bei der Deutschland Tour
-
Thyssenkrupp-Chef: Energiewende mit Wind und Sonne in Deutschland "nicht sinnvoll"
-
Nach Scheitern von UN-Plastikabkommen: Bundesregierung will weiter verhandeln

Urteil: Münchner Supermarkt darf 77-Jähriger Hausverbot erteilen
Die Filiale eines Supermarkts in München darf einer Anwohnerin verbieten, dort einzukaufen. Die Klage der 77-Jährigen hatte vor dem Amtsgericht der bayerischen Landeshauptstadt keinen Erfolg, wie dieses am Montag mitteilte. Die Filialleitung hatte das Hausverbot mit verschiedenen Vorfällen begründet. Unter anderem habe die Frau Kunden von ihrer über dem Supermarkt liegenden Wohnung aus beschimpft.
Außerdem sei sie regelmäßig in das Geschäft gegangen, ohne wirklich einkaufen zu wollen. Stattdessen habe sie Mitarbeitende in Gespräche verwickelt und von der Arbeit abgehalten. Außerdem habe sie sich an der Frischetheke Ware aufschneiden lassen, diese aber nicht gekauft, sondern irgendwo im Supermarkt abgelegt.
Die 77-Jährige gab an, gesundheitlich stark eingeschränkt zu sein. Sie könne keine längeren Strecken zurücklegen und müsse darum in dieser Filiale einkaufen. Ohne den Supermarkt könne sie nicht am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.
Diese Argumentation überzeugte das Gericht aber nicht. Es erklärte, dass der Betreiber des Supermarkts das Hausrecht habe. Er dürfe Kunden daher selbst ohne sachlichen Grund Hausverbot erteilen. Für den Fall war es also nicht entscheidend, ob die Frau sich tatsächlich ein Fehlverhalten zuschulden kommen ließ. Das ließ das Gericht offen.
Der Besuch des Supermarkts sei nicht entscheidend für die Teilnahme der 77-Jährigen am gesellschaftlichen Leben. Ein Supermarkt sei zum Einkaufen da und nicht für soziale Interaktion oder kulturellen Austausch.
Die Filiale habe keine Monopolstellung für die Daseinsvorsorge - in fußläufiger Entfernung ab 500 Metern seien weitere Supermärkte vorhanden. Auch ältere Menschen könnten diese problemlos erreichen, urteilte das Gericht. Das Urteil fiel den Angaben nach bereits im Oktober, es ist inzwischen rechtskräftig.
F.Fehr--VB