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Haftstrafe gegen hessischen Oberstaatsanwalt wegen Korruption rechtskräftig
Fast zwei Jahre nach Prozessende ist das Urteil gegen einen hessischen Oberstaatsanwalt wegen Korruption rechtskräftig. Die Revisionen wurden verworfen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag mitteilte. Der Staatsanwalt verliert damit seinen Beamtenstatus. Das Landgericht Frankfurt am Main hatte ihn am 12. Mai 2023 wegen Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung zu sechs Jahren Haft verurteilt.
Einen mitangeklagten Unternehmer verurteilte das Gericht wegen Bestechung und Subventionsbetrugs zu zwei Jahre und neun Monate Haft. Der verurteilte Oberstaatsanwalt leitete die Zentralstelle zur Bekämpfung von Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt. Zwischen 2007 und 2020 nahm er vom befreundeten Mitangeklagten Bestechungsgelder in Höhe von mehr als einer halben Million Euro an.
Im Gegenzug beauftragte der Staatsanwalt die Firmen seines Freundes mit der Erstellung von Sachverständigengutachten und der technischen Aufbereitung beschlagnahmter Daten in den von seiner Zentralstelle geführten Verfahren, ohne zu prüfen, ob andere Unternehmen diese Leistung auch hätten erbringen können.
Der Staatsanwalt veranlasste Auszahlungen der Justizkasse, obwohl er wusste, dass die Rechnungen ungerechtfertigt oder überhöht waren. Dadurch entstand der Staatskasse ein Schaden von rund 550.000 Euro.
Zwar hatte der BGH bei zwei kleineren Vorwürfen Bedenken bei der Verurteilung, allerdings musste der Senat nicht darüber entscheiden, weil er diese Fälle zur Vereinfachung des Verfahrens ausnahm. Das wirkte sich nicht auf die verhängten Strafen aus. Über die Einziehung der Taterträge beim Mitangeklagten stand eine Entscheidung noch aus.
Genau zwei Jahre nach dem Urteilsspruch beginnt vor dem Landgericht Frankfurt am 12. Mai ein weiterer Prozess in dem Komplex. Angeklagt ist ein Staatsanwalt wegen des Vorwurfs der Beihilfe zur Untreue. Er soll seinem bereits verurteilten Vorgesetzten bei dessen Taten geholfen haben. Eine persönliche Bereicherung wird ihm nicht vorgeworfen.
R.Braegger--VB