
-
Ministerin Warken: Regierung noch uneinig bei Anpassung von Krankenhausreform
-
Zahl der Empfänger von Asylbewerberleistungen um zehn Prozent gesunken
-
Dänischer Ozempic-Hersteller Novo Nordisk kündigt Streichung von 9000 Stellen an
-
Tausende Berliner nach Brandanschlag auf Hochspannungsmasten weiter ohne Strom
-
Zahl der Behörden-Dienstreisen per Inlandsflug seit Pandemie stark gestiegen
-
Wagner zu Doncic: "Einer alleine kann ihn nicht stoppen"
-
U21: "Perfekter Abend" für Tresoldi
-
Tuchel findet die "Zündung": "Macht mich sehr glücklich"
-
Trotz der Proteste: Vuelta will Madrid erreichen
-
Außenminister Wadephul empfängt niederländischen Kollegen van Weel
-
Nach Regierungsrücktritt: Landesweite Protestaktionen in Frankreich
-
Deutscher Fernsehpreis wird in Köln verliehen - Ehrenpreis für Komiker Otto Waalkes
-
EU-Gericht urteilt über Einstufung von Gas und Atomkraft als nachhaltig
-
Verteidigungsminister beraten im E5-Format zur Ukraine
-
Von der Leyen hält Rede zur Lage der Union im EU-Parlament
-
Urteil in Prozess um Solinger Anschlag mit drei Toten erwartet
-
Bundestag kommt zu erster Plenarsitzung nach Sommerpause zusammen
-
Umfrage: Verunsicherung wegen politischer und wirtschaftlicher Zukunft des Landes
-
Fünfter Sieg: Tuchels Engländer weiter makellos
-
Weiper und Tresoldi überragen: U21 feiert Auftakt nach Maß
-
Basketball-EM: Antetokounmpo mit Griechenland im Halbfinale
-
Lockerer Auftaktsieg für die Eisbären - Eder trifft
-
Richter-Votum im Bolsonaro-Prozess: Moraes stimmt für Schuldspruch
-
Französischer Verteidigungsminister Lecornu zum Premier ernannt
-
Strafe für Kommunistische Partei Frankreichs wegen zu vieler Kandidatinnen
-
Mindestens 24 Tote bei russischem Angriff auf Rentenausgabestelle in Ostukraine
-
Keine Freigabe: Barcelonas Rückkehr ins Camp Nou verzögert sich
-
Nach Israels Luftangriff in Katar: Baerbock spricht von "Eskalation"
-
Polen schließt Grenze zu Belarus wegen Militärmanöver mit Russland
-
Einbürgerung perfekt: Hase/Volodin bei Olympia startberechtigt
-
Israel verübt Luftangriff auf ranghohe Hamas-Vertreter in Katar
-
Tedesco neuer Cheftrainer von Fenerbahce
-
Vorwurf von Verbindungen zur SS: Naturkosmetikhersteller Weleda beauftragt Gutachten
-
80. UN-Generalversammlung: Baerbock als Präsidentin vereidigt
-
Vuelta: Erneute Proteste sorgen für Verkürzung der 16. Etappe
-
Pistorius kündigt Initative für Langstreckendrohnen für die Ukraine an
-
220.000 Menschen besuchten Elektronikmesse IFA in Berlin
-
Geldstrafen wegen Falschaussagen in Prozess um in Teich ertrunkene Kinder
-
Mysteriöse gigantische Gammastrahlenexplosion lässt Astronomen rätseln
-
Vier Festnahmen bei Durchsuchungen wegen Geldautomatensprengungen
-
Regierungssturz destabilisiert Frankreichs Wirtschaft: Staat muss Anleihenkäufern mehr zahlen
-
Israel meldet Angriff auf ranghohe Hamas-Vertreter in Katar
-
Hunderte pro-palästinensische Demonstranten bei britischer Rüstungsmesse
-
Mercedes EQS schafft mit Festkörperbatterie Reichweite von 1200 Kilometer
-
Putschprozess gegen Bolsonaro: Oberste Richter Brasiliens stimmen über Urteil ab
-
Wirtschaftsministerin Reiche bekräftigt Forderung nach längerer Lebensarbeitszeit
-
Nordrhein-Westfalen: 16-Jähriger flieht mit Auto vor Polizei und fährt in Böschung
-
Frankreichs Premier Bayrou reicht Rücktritt ein
-
OECD: Deutschland gut bei beruflicher Bildung - Kritik an sozialer Ungleichheit
-
Präsidentin Sandu: Moldau vor "wichtigster Wahl seiner Geschichte"

BGH betont: Maklercourtage muss von Verkäufer und Käufer geteilt werden
Beim Verkauf eines Einfamilienhauses muss die Maklercourtage von Verkäufer und Käufer gleichermaßen getragen werden - das gilt auch in ungewöhnlichen Fällen. Das unterstrich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit zwei Urteilen, in denen er am Donnerstag gegen das jeweilige Maklerbüro entschied. Im ersten Fall aus Nordrhein-Westfalen hatte die Ehefrau des Verkäufers die Maklerin mit der Vermarktung des Hauses beauftragt. (Az. I ZR 32/24 und I ZR 138/24)
Es handelt sich um ein Einfamilienhaus mit einem Anbau, in dem ein Büro und eine Garage untergebracht sind. Die Maklerin zeigte den späteren Käufern die Immobilie und diese unterschrieben ebenfalls eine Courtagevereinbarung. Allerdings war die vereinbarte Provision für Verkäufer und Käufer unterschiedlich. Die Käufer zahlten sie nicht.
Die Maklerin klagte, hatte aber weder vor dem Landgericht Düsseldorf noch vor dem Oberlandesgericht (OLG) Erfolg und nun auch vor dem BGH nicht. Das OLG sah einen Verstoß gegen den sogenannten Halbteilungsgrundsatz. Demnach muss die Maklercourtage beim Verkauf eines Einfamilienhauses für beide Seiten - Käufer und Verkäufer - gleich hoch sein. Der Vertrag sei darum unwirksam, so das OLG.
Diese Einschätzung war richtig, wie der BGH nun entschied. Dabei ist es unerheblich, dass nicht der Verkäufer selbst, sondern seine Ehefrau die Maklerin beauftragte. Bei der Immobilie handle es sich trotz des Anbaus um ein Einfamilienhaus. Aus Sicht der Käufer sei sie erkennbar für einen einzelnen Haushalt bestimmt.
Im zweiten Fall, der ebenfalls in Nordrhein-Westfalen spielt, beauftragte die Verkäuferin das Maklerbüro mit der Vermittlung ihrer Doppelhaushälfte. Dafür verlangten die Makler 25.000 Euro. Der zunächst im Exposé vorgesehene Kaufpreis wurde um diese Summe reduziert. Die Käufer zahlten den Betrag an das Maklerbüro, die Verkäuferin zahlte nichts.
Die Käufer zogen vor Gericht und verlangten die 25.000 Euro zurück. Das Landgericht Bonn entschied zu ihren Gunsten. Auf die Berufung des Maklerbüros hin halbierte das Oberlandesgericht Köln diese Summe, woraufhin sich die Käufer an den BGH wandten. Dieser gab ihnen nun recht.
Das Vorgehen von Maklern und Verkäuferin verstoße gegen den Grundsatz der hälftigen Teilung des Maklerlohns. Der Vertrag sei also nichtig, so der BGH. Die Käufer bekommen die volle Summe zurück.
U.Maertens--VB