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EU-Gericht urteilt über Einstufung von Gas und Atomkraft als nachhaltig
Das EU-Gericht in Luxemburg verkündet am Mittwoch (09.00 Uhr) sein Urteil über die Klage Österreichs gegen die Einstufung von Atomenergie und Gas als nachhaltig. Anfang 2022 war die sogenannte EU-Taxonomie-Verordnung nach langen Diskussionen erweitert worden. Damit sollen wirtschaftliche Aktivitäten nach ökologischen Standards klassifiziert werden, so sollen Investitionen angekurbelt werden. (Az. T-625/22)
Bestimmte Investitionen in Gas- oder Atomkraftwerke gelten dann als nachhaltig, wenn sie die modernsten Technologien nutzen und - im Fall von Gas - noch klimaschädlichere Kohlekraftwerke ersetzen. Österreich, das schon schon 1978 die Atomenergie verboten hatte, will erreichen, dass das Gericht die Verordnung für nichtig erklärt. Dieses hatte im Juni 2023 bereits die Klage eines deutschen EU-Abgeordneten abgewiesen, da einzelne Abgeordnete hier nicht klagen könnten.
C.Kreuzer--VB