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Studie: Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige in Australien hat kaum Auswirkungen
Als erstes Land der Welt hatte Australien Ende vergangenen Jahres ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 16 Jahren erlassen - nun wurde eine der ersten Studien zu den Auswirkungen veröffentlicht. Das Ergebnis ist für Befürworter der Maßnahme ernüchternd: Das Verbot hatte bisher wenig Auswirkungen auf das Nutzungsverhalten von Teenagern bei Angeboten wie Instagram, Facebook und Tiktok.
"Wir haben keine hinreichenden Belege dafür gefunden, dass das Gesetz bereits nennenswerte Auswirkungen auf die Nutzung sozialer Medien bei Jugendlichen unter 16 Jahren hatte", heißt es in der von in Australien ansässigen Forschern vorgenommenen und am Donnerstag im renommierten "British Medical Journal" veröffentlichten Studie. Minderjährige Nutzer umgehen demnach die per Gesetz erlassenen Beschränkungen, indem sie beispielsweise Fake-Accounts erstellen oder Konten nutzen, die auf ältere Personen registriert sind.
Die Forscher befragten für ihre Studie zunächst mehr als 400 junge Social-Media-Nutzer unmittelbar vor Inkrafttreten der Beschränkungen. Drei Monate später dann wurden diese Heranwachsenden erneut zu ihrem Nutzungsverhalten befragt. Bei den 12- bis 13-Jährigen gab es der Studie zufolge kaum Veränderungen bei der Nutzung der Plattformen, bei der Altersgruppe der 14- bis 15-Jährigen einen leichten Rückgang und bei den Nutzern ab 16 Jahren einen Anstieg.
Australien war mit seinem im Dezember vergangenen Jahres in Kraft getretenen Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige weltweiter Vorreiter. Seitdem erließen mehrere weitere Länder ähnliche Vorschriften.
Auch in Deutschland wird über das Thema diskutiert: Nach monatelanger Arbeit hatte am Mittwoch eine Expertenkommission ihre Handlungsempfehlungen für den Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt vorgestellt. Das vom Familienministerium eingesetzte Gremium riet von einem strengen pauschalen Social-Media-Verbot ab. Stattdessen schlug es entweder eine Mindestaltersgrenze von 13 Jahren oder Beschränkungen für einzelne Social-Media-Angebote vor.
K.Hofmann--VB