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Bundestag stimmt über "Recht auf Reparatur" auf
Der Bundestag entscheidet am Donnerstag (ab 21.25 Uhr) über ein "Recht auf Reparatur" bei Geräten wie Smartphones, Waschmaschinen und Kühlschränken. Mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung einer EU-Richtlinie "zur Förderung der Reparatur von Waren" will die Bundesregierung erreichen, dass bestimmte Produkte häufiger und einfacher repariert werden. Der Entwurf sieht vor, dass Hersteller künftig verpflichtet werden, bestimmte Produkte mehrere Jahre zu einem angemessenen Preis zu reparieren.
Bisher haben Verbraucherinnen und Verbraucher nur im Rahmen des zweijährigen Gewährleistungsrechts Anspruch auf Reparatur. Dem Verbraucherschutzministerium zufolge soll das Recht für alle Produkte gelten, für die Hersteller bereits nach derzeitiger Rechtslage Ersatzteile für eine bestimmte Zeit vorrätig halten müssen. Das sind etwa Handys und Tablets, Kühlschränke und Trockner.
T.Egger--VB