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Tschechisches Gericht beschließt Auslieferung von deutscher Rechtsextremistin Liebich
Im Fall der derzeit in Tschechien inhaftierten Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich hat das zuständige Gericht deren Auslieferung nach Deutschland beschlossen. Das Landesgericht der Stadt Pilsen habe am Montag über die Auslieferung von Liebich an die deutschen Behörden entschieden, erklärte ein Gerichtssprecher der Nachrichtenagentur AFP. Liebich habe nun drei Tage Zeit, um gegen das Urteil Berufung einzulegen. Andernfalls werde die umstrittene Rechtsextremistin "innerhalb von zehn Tagen" an Deutschland überstellt.
Die bundesweit bekannte Rechtsextremistin war Anfang April in Tschechien aufgrund eines Europäischen Haftbefehls festgenommen worden. Das Amtsgericht Halle hatte Liebich im Juli 2023 wegen Volksverhetzung und anderer Delikte wie übler Nachrede und Billigung eines Angriffskriegs zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt.
Ende 2024 hatte die früher als Sven lebende Liebich den Geschlechtseintrag geändert, nachdem zuvor das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten war. Der geänderte Geschlechtseintrag führte dazu, dass Liebich ihre Haft in einem Frauengefängnis hätte verbüßen müssen.
Zu ihrem Haftantritt in einem Frauengefängnis im sächsischen Chemnitz war Liebich im August vergangenen Jahres nicht erschienen. Der Fall löste eine heftige Debatte über die Folgen des Selbstbestimmungsgesetzes aus.
Bürgerrechts- und Transgenderorganisationen äußerten die Vermutung, dass es sich bei Liebichs Verhalten um eine gezielte Provokation gegen das neue Gesetz handeln könnte. 2022 hatte Liebich Teilnehmende einer Pride-Parade als "Parasiten der Gesellschaft" bezeichnet.
B.Baumann--VB