-
Steinmeier beginnt zweitägigen Staatsbesuch in Frankreich
-
Bundestag debattiert über Einkommensteuerreform
-
EU-Handelskommissar Sefcovic trifft chinesischen Handelsminister Wang
-
Finanzminister der Eurogruppe treffen sich zu Beratungen in Luxemburg
-
Bundesgerichtshof prüft Setzen von Cookies ohne Einwilligung
-
Britischer Premierminister Burnham zu Antrittsbesuch bei Merz
-
Ex-Geisel Eli Scharabi erinnert in Tel Aviv an Opfer des Hamas-Überfalls vor drei Jahren
-
Brasiliens Präsident Lula veröffentlicht erstmals Selfie-Video in Onlinediensten
-
Ronaldo adelt Messi: "Mein voller Respekt"
-
US-Regierung nennt Negativschlagzeilen über "USS Lincoln" Stimmungsmache
-
FIFA-Wahl: Vega will Infantino herausfordern
-
Proteste in Izmir nach Wechsel des Bürgermeisters zur Regierungspartei AKP
-
Handball: Magdeburg feiert Sieg im Schlüsselspiel
-
Von Zwangsräumung betroffene Spanierin Maricarmen gestorben
-
Mieterverband: Zwangsgeräumte Spanierin Maricarmen gestorben
-
"Inakzeptable Bedingungen": Golfstar Rahm verlässt LIV-Tour
-
US-Außenminister Rubio fordert Europa zum Erwachen aus "langem Schlaf" auf
-
Möglicher Pestfall in Russland: WHO kann keine umfassende Risikobewertung vornehmen
-
Sachsen-Anhalt: SPD beendet Initiative für Regierungsbildung an AfD vorbei
-
Nur noch Platz 13: DFB-Team rutscht weiter ab
-
Lange Themenliste: Koalitionsausschuss in Berlin zusammengekommen
-
Jahrestag des Hamas-Angriffs: Appelle für entschlossenen Einsatz gegen Antisemitismus
-
Nach fehlgeschlagener Hinrichtung von Christa Pike: Streit um Exekution in Texas
-
Mindestens 24 Tote bei russischen Angriffen in der Ukraine - darunter vier Kinder
-
Netanjahu am Jahrestag: "Wir werden alle Mörder zur Rechenschaft ziehen"
-
Gedenken an 7. Oktober: Dobrindt warnt vor Antisemiten an der Regierung
-
Steinmeier vor Besuch in Frankreich: Internationale Entwicklung macht uns Sorge
-
Russischer Hacker in Japan festgenommen: 28-Jähriger nach Deutschland ausgeliefert
-
Trotz Handelshürden: Globalisierung erreicht laut Studie dank KI-Boom Rekordwert
-
Jahrestag des Hamas-Überfalls: New Yorks Bürgermeister wirft Israel "Genozid" vor
-
Mögliche Puma-Sichtung nahe München: Polizei übernimmt Spurensuche
-
Verdacht auf Spionage: Ehemaliger BND-Präsident Hanning in Untersuchungshaft
-
Drittes Vorgespräch über Rot-Grün-Rot in Berlin - Warnungen vor Koalition
-
Kabinett beschließt Gesetz zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt
-
Neue Stromleitung in Moldau wird nach US-Präsident Trump benannt
-
CDU nach Wahl von AfD-Landtagspräsident Rausch unter Druck
-
Statue eines nackten Donald Trump sorgt für Aufsehen im EU-Parlament
-
DFB-Newcomerin Baum: "Kindheitstraum in Erfüllung gegangen"
-
Mutmaßlicher Spionagefall um Hanning: Aserbaidschan protestiert bei Bundesregierung
-
Klage für bessere Luft: Bundesgericht befragt europäische Richter
-
Steinmeier zum Staatsbesuch in Frankreich: Raumfahrt und Verteidigung
-
Raffineriemargen von Shell erreichen Rekordhoch
-
"Wertschätzung unfassbar groß": BVB vor Verlängerung mit Kovac
-
Tankrabatt kommt größtenteils bei Autofahrern an - Spritpreise deutlich gesunken
-
Schülerproteste nehmen leicht ab - Schockgranaten vorerst tabu
-
Weiterer Beratungsbedarf: Einsetzung von Pflegekommission verzögert sich
-
Polizei entdeckt Plantage mit 290 Cannabispflanzen in Wohnhaus in Düsseldorf
-
14 Tote bei russischem Raketenangriff auf Wohngebäude im Norden der Ukraine
-
Spionageverdacht: Früherer BND-Präsident Hanning in Untersuchungshaft
-
Tonnenweise Gold zu Geldwäsche in Türkei gebracht: Kriminelles Netzwerk aufgeflogen
Strengere Regeln: RBB scheitert in Karlsruhe mit Beschwerde gegen neuen Staatsvertrag
Die Länder Berlin und Brandenburg dürfen dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) strengere Vorgaben zur Organisation machen. Der neue Staatsvertrag verletzt den Sender nicht in seiner Rundfunkfreiheit, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag erklärte. Die Verfassungsbeschwerde des RBB wurde zurückgewiesen. (Az. 1 BvR 2578/24)
Die Struktur der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Länder wird in Staatsverträgen geregelt. Für den RBB war der neue Staatsvertrag nach dem Skandal um die frühere Intendantin Patricia Schlesinger beschlossen worden. Gegen Schlesinger wurden Vorwürfe hinsichtlich ihrer Amtsführung und der Verschwendung von Gebührengeldern erhoben, woraufhin sie im Sommer 2022 zuerst den ARD-Vorsitz abgab und wenig später auch als RBB-Intendantin zurücktrat. Später kündigte der Verwaltungsrat des Senders ihr fristlos.
Mit dem neuen RBB-Staatsvertrag wollten die Länder Brandenburg und Berlin "Konsequenzen aus den im Jahr 2022 bekannt gewordenen Versäumnissen" ziehen und strukturellen Defiziten entgegenwirken, wie das Verfassungsgericht formulierte. Er gilt seit dem Jahreswechsel 2023/2024.
Der RBB wehrte sich vor dem Verfassungsgericht gegen fünf Neuregelungen. Dabei ging es zum einen um Personalfragen. So wird zusätzlich zur Intendanz noch ein Direktorium geschaffen, die Landesangebote bekommen einzelne Leitungen. Die öffentliche Ausschreibung von Stellen wurde erstmals ohne Ausnahmen festgelegt, um die Personalpolitik transparenter zu machen. Außerdem befasst sich der Staatsvertrag mit Haftungsfragen für die Mitglieder von Rundfunk- und Verwaltungsrat sowie der Intendanz.
Zum anderen geht es um die regionale Verteilung der Ressourcen. So legt der Staatsvertrag fest, dass in Cottbus und Frankfurt an der Oder Regionalstudios betrieben werden müssen. In Brandenburg an der Havel, Prenzlau und Perleberg muss es kleinere Regionalbüros geben. Berlin und Brandenburg müssen jeweils täglich mindestens für eine Stunde ein eigenes regionales Fernsehprogramm bekommen.
Die Beschwerde des RBB gegen diese Bestimmungen ist unbegründet, wie das Verfassungsgericht entschied. Die Medienanstalt sei in ihrer Rundfunkfreiheit nicht verletzt. Die Gesetzgeber der Länder hätten sich an die verfassungsrechtlichen Anforderungen gehalten.
Eine begrenzte Mindestzahl an Standorten festzulegen, sei mit der Rundfunkfreiheit vereinbar. Das diene der regionalen Vielfalt im Programm, erklärte das Gericht. Auch getrennte Programme für Berlin und Brandenburg von jeweils mindestens einer Stunde sind zulässig, da der Zeitraum eng begrenzt sei und Spielraum für das Programm lasse.
Das Mindestzeitfenster "für die Identifikation mit Landesthemen" sei im Verhältnis zum Gesamtprogramm zeitlich eher eng bemessen, führte das Gericht aus. Wie die 60 Minuten verteilt werden und wann sie gesendet werden, sei dem RBB überlassen. Inhalte würden nicht vorgegeben.
Auch gegen die neu gestaltete Organisation der Geschäftsleitung hatte Karlsruhe keine Einwände. Diese gefährde weder die Funktionsfähigkeit noch die Erfüllung der Aufgaben des RBB. Mit Blick auf die Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung von Stellen und zu den Haftungsfragen war die Beschwerde unzulässig. Hier reichten die Ausführungen des RBB nicht aus.
Sowohl die Politik als auch der RBB selbst begrüßten, dass nach der Entscheidung aus Karlsruhe nun Klarheit herrscht. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) zeigte sich zufrieden. "Der Staatsvertrag macht den rbb zukunftsfest und verlangt eine ausgewogene Berichterstattung aus allen Landesteilen Brandenburgs", erklärte er.
RBB-Intendantin Ulrike Demmer betonte: "Der RBB war und ist mit den grundsätzlichen Zielen, die die Länder mit dem neuen RBB-Staatsvertrag verbunden haben, einig: Das gilt für die Stärkung der Regionalität ebenso wie für verbesserte Kontrolle und größere Transparenz." Strittig sei gewesen, wie detailliert der Gesetzgeber dem Sender den Weg vorgeben könne. Darüber sei nun abschließend entschieden.
O.Schlaepfer--VB