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Bundesverfassungsgericht entscheidet über RBB-Beschwerde gegen Staatsvertrag
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat für Donnerstag (09.30 Uhr) seine Entscheidung über die Beschwerde des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) gegen den RBB-Staatsvertrag der Länder Brandenburg und Berlin angekündigt. Der Sender sieht durch den seit dem Jahreswechsel 2023/2024 gültigen Vertrag seine Rundfunkfreiheit verletzt. (Az. 1 BvR 2578/24)
Es geht ihm vor allem um strengere Vorgaben zu Organisation und Struktur, die von den Ländern nach dem Skandal um die frühere RBB-Intendantin Patricia Schlesinger beschlossen wurden. Der neue Staatsvertrag regelt beispielsweise, wo Regionalbüros oder Regionalstudios eingerichtet werden müssen und dass es verpflichtende Regionalsendungen für die Länder von mindestens 60 Minuten gibt.
A.Ruegg--VB