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Gericht in Nordrhein-Westfalen bestätigt Regeln zu Mindestabstand zwischen Wettbüros
In Nordrhein-Westfalen müssen Wettbüros einem Gerichtsurteil zufolge mindestens hundert Meter Abstand zueinander halten. Damit wies das Verwaltungsgericht Düsseldorf eine gemeinsame Klage einer Sportwettenveranstalterin und einer Wettvermittlerin ab, wie es am Donnerstag mitteilte. Der gesetzliche Mindestabstand sei verfassungskonform. Ziel sei der Schutz der Spieler vor den Gefahren der Glücksspielsucht, hieß es zur Begründung.
Die Sportwettenveranstalterin und die Wettvermittlerin hatten die Erteilung einer Betriebserlaubnis beantragt. Die Bezirksregierung Düsseldorf lehnte dies wegen des geltenden Mindestabstands für Wettvermittlungsstellen jedoch ab. Das Verwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung.
Durch die Begrenzung der Anzahl der Wettstellen werde die Verfügbarkeit und unmittelbare Nähe zu Sportwetten reduziert, hieß es weiter. Zusätzlich wirke ein sogenannter Abkühleffekt auf die Spieler. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.
T.Zimmermann--VB