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Chefin der Wirtschaftsweisen fordert Aussetzen und Reform der Schuldenbremse
Die Vorsitzende des wirtschaftlichen Beratungsgremiums der Bundesregierung, der sogenannten Wirtschaftsweisen, Monika Schnitzer, hat sich für ein Aussetzen der Schuldenbremse und eine Reform der Regel im Grundgesetz ausgesprochen. "Größere Spielräume für die Schuldenfinanzierung von Nettoinvestitionen" könnten Abhilfe für nun gefährdete Klimaprojekte schaffen, sagte Schnitzer der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vom Samstag. Eine grundlegende Reform erscheine allerdings höchstens mittelfristig realistisch.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch entschieden, dass 60 Milliarden Euro an ungenutzten Kreditermächtigungen für den Kampf gegen die Corona-Pandemie nicht rückwirkend in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) verschoben werden dürfen. Mittel des KTF waren bislang für zahlreiche klimapolitische Projekte der Ampel vorgesehen. "Es wird deutlich schwieriger werden, die geplanten Investitionen für Klimaprojekte zu finanzieren", sagte Schnitzer dazu.
"Eine transparente Lösung könnte sein, eine erneute Ausnahme von der Schuldenbremse zu begründen mit den Auswirkungen der Energiekrise und den dadurch erforderlichen Mehraufwendungen für die Abfederung der Lasten und dem notwendigen Ausbau der Energieversorgung", sagte die Wirtschaftsweise weiter.
Nicht stopfen könne dies allerdings die Finanzierungslücke für das Klimageld. Weil es sich dabei nicht um eine Investition handle, könne die Bundesregierung die Auszahlung nicht durch Schulden finanzieren, sagte sie der "Rheinischen Post". Die Ampel-Regierung hatte die direkte Auszahlung eines Klimageldes an die Bürger im Koalitionsvertrag vereinbart. So sollen Einnahmen aus der Ausweitung des Emissionshandels nach sozialen Kriterien zurückerstattet werden. Die Umsetzung lies bislang auf sich warten und dürfte sich nun weiter verkomplizieren.
Grundsätzlich seien eine Reform und eine Flexibilisierung der Schuldenregeln notwendig, sagte Schnitzer weiter. "Es scheint allerdings wenig wahrscheinlich, dass man sich in dieser Legislaturperiode auf eine Reform der Schuldenbremse einigen können wird." Die Schuldenbremse ist im Grundgesetz verankert, Voraussetzung für Änderungen ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag.
A.Ruegg--VB