-
Regierungskreise: Einigung auf neuen Tankrabatt und Spritpreisdeckel
-
Konflikt um Verfassungsgericht: Rechte Opposition demonstriert in Warschau
-
Zweimal Glatzel: Wolfsburg holt ersten Heimsieg
-
Pistorius nimmt in Texas ersten F-35-Kampfjet für die Bundeswehr in Empfang
-
IAEA: Kühlturm von russischem Atomkraftwerk von Drohne getroffen - kein Feuer
-
Pistorius nimmt in Texas ersten F-35-Kampfjet in Empfang
-
Böhmermann-Sendung "ZDF Magazin Royale" wird eingestellt
-
Russland erklärt Regisseur Swjaginzew zum "ausländischen Agenten"
-
Kalifornien prüft "Notschalter" für Künstliche Intelligenz
-
Volkswagen kappt Gewinnerwartung für 2026
-
FIFA-Machtkampf: UEFA und CONCACAF wollen Geld sehen
-
Neue Proteste im Kosovo nach Kriegsverbrecher-Urteil gegen Ex-Präsident Thaci
-
Sarg von norwegischem König Harald V. nimmt CO2 auf
-
Schwedische Wahlsiegerin Andersson mit Regierungsbildung beauftragt
-
Sicherheitsfirma hackt mit Anthropic-Software OpenAI-System
-
Dreitägige Parlamentswahl in Russland begonnen - Sieg der Putin-Partei gilt als sicher
-
Macron will französische Infrastruktur besser gegen hybride Angriffe schützen
-
Spritprise: Von Klingbeil geforderte Übergewinnsteuer auf EU-Ebene nicht in Sicht
-
Bundestag stimmt zu: "Frauen-DFL" beschlossene Sache
-
HSV verlängert mit Polzin: "Gemeinsam in die Zukunft gehen"
-
Nach Brandanschlag auf Synagoge in Wuppertal: Hinweise auf antisemitisches Motiv
-
Selenskyj lanciert ersten Gipfel der Karpaten-Länder
-
Europarats-Plattform bezeichnet Wahl in Russland als "Scheinwahl"
-
Davis Cup: Zverev macht den Auftakt gegen Dodig
-
Schwedens Oppositionschefin Andersson erklärt sich zur Bildung einer Regierung bereit
-
Demografischer Wandel schlägt zu: Schülerzahl erreicht Höchststand bereits 2029
-
Ex-OpenAI-Forscher: "Wir müssen die KI-Entwicklung im Wesentlichen abschalten"
-
Warren Buffett legt Verwaltungsratsvorsitz seiner Investmentfirma nieder
-
Ceuta-Krise: An Stränden ausharrende Migranten in Zeltlager gebracht
-
Immer weiter: Ronaldo in Portugals Kader
-
Malaysias Ex-Regierungschef Najib darf Rest einer Haftstrafe im Hausarrest verbüßen
-
Armenischer Regierungschef Paschinjan mit Hessischem Friedenspreis ausgezeichnet
-
Rechtsextremer Zemmour tritt bei Frankreichs Präsidentschaftswahl an
-
Abgestürzte Drohne: Bundesanwaltschaft prüft möglichen Zusammenhang mit Leipzig
-
Anthropic: KI wird zunehmend für Entwicklung neuer KI-Systeme eingesetzt
-
Prinz Harry absolviert ersten öffentlichen Auftritt nach seiner Rückkehr nach Großbritannien
-
Bremen feiert Tag der Deutschen Einheit mit mehr als 550 Veranstaltungen
-
CDU-Generalsekretärin: Bis zu 25 Cent Entlastung beim Spritpreis
-
Weitere Rückendeckung aus der CDU für Merz vor wegweisenden Wahlen am Sonntag
-
Brunner erstmals im U21-Kader - auch Tresoldi dabei
-
Klingbeil: Europa muss bei Künstlicher Intelligenz "schnell handeln"
-
Russland wählt neues Parlament inmitten des Ukraine-Kriegs
-
Bundeswehr liegt bei Personalaufwuchs im Plan
-
Spritpreise: Klingbeil nicht grundsätzlich gegen Senkung der Mehrwertsteuer
-
Klingbeil will engere Partnerschaft mit Kanada "zügig angehen"
-
"Großes Abenteuer": Pierce Brosnan denkt mit 73 Jahren nicht an den Ruhestand
-
Hohe Spritpreise dominieren Debatten vor Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern
-
"Er sollte weg": Watzke fordert Infantino-Ablösung
-
Fehlende Briefwahlstimmen: Ermittlungen gegen Bürgermeisterkandidaten eingestellt
-
Dieselpreis steigt auf weiteren Rekordwert - Benzinpreis leicht gesunken
Beschwerde wegen "Untätigkeit" von Wahlprüfungsausschuss scheitert in Karlsruhe
Eine Verfassungsbeschwerde wegen "Untätigkeit" des Wahlprüfungsausschusses im Bundestag ist in Karlsruhe gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Beschwerde nach Angaben vom Mittwoch für unzulässig. Das Ganze hatte mit dem Einspruch eines Bürgers gegen die Bundestagswahl vom Februar begonnen.(Az. 2 BvR 957/25)
Diesen Einspruch legte er im April beim Bundestag ein. Dessen Wahlprüfungsausschuss prüft solche Beschwerden und das Parlament entscheidet dann darüber. In diesem Fall war der Wahlprüfungsausschuss aber noch nicht gebildet - er konstituierte sich erst am 27. Juni.
Fünf Tage davor wandte sich der Bürger bereits an das Verfassungsgericht. Er wollte den Bundestag dazu verpflichten lassen, den Wahlprüfungsausschuss unverzüglich zu bilden und die Wahleinsprüche sofort zu behandeln. Nach der Konstituierung des Ausschusses erklärte er den ersten Teil der Verfassungsbeschwerde für erledigt. Weiter forderte er aber, dass die Einsprüche gegen die Bundestagswahl sofort geprüft werden müssten.
Damit hatte er nun keinen Erfolg. Denn zu diesem Zeitpunkt kann er noch keine solche Verfassungsbeschwerde einreichen. Stattdessen könnte er später, nach der Entscheidung des Bundestags, gegebenenfalls dagegen Beschwerde in Karlsruhe einlegen. So sieht es das Grundgesetz vor. Das Verfassungsgericht prüft in solchen Fällen, ob Wahlfehler begangen wurden.
Ausnahmen von diesem Verfahren - also eine Prüfung durch das Gericht ohne vorherige Bundestagsentscheidung - kann es nur geben, wenn die Gefahr besteht, dass das Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren nicht mehr zeit- oder sachgerecht stattfinden kann.
Das Gericht betonte in seinem Beschluss, dass sich nicht ohne Weiteres erschließe, warum der Bundestag nicht sofort nach seiner Konstituierung erste Schritte für Wahlprüfungen einleitete. Dies könne nicht von Mehrheitsverhältnissen und Koalitionsverhandlungen abhängig gemacht werden oder davon abhängen, ob überhaupt eine Regierung gebildet werden könne.
An der "raschen und verbindlichen Klärung der ordnungsgemäßen Zusammensetzung des Parlaments" bestehe ein öffentliches Interesse und der Bundestag müsse innerhalb einer angemessenen Frist über Wahleinsprüche entscheiden.
J.Sauter--VB