-
"Alaaf" und "Helau": Jecken und Narren am Rhein starten in neue Karnevalssession
-
Online-Bewertungen: Verbraucherschützer kritisieren mangelnde Transparenz
-
Erdogan-Rivalen Imamoglu drohen nach Anklage hunderte Jahre Haft
-
Bedrohung durch Russland: Wadephul ruft G7 zur Geschlossenheit auf
-
Weidel kritisiert Russland-Reise von AfD-Politikern und kündigt Konsequenzen an
-
Hunderte demonstrieren in Belgrad gegen Bauprojekt von Trump-Schwiegersohn
-
Atemgerät von Mitpatientin ausgestellt: 75-Jährige wird in Türkei ausgewiesen
-
Säugling in Bielefelder Park ausgesetzt: Polizei sucht nach Eltern
-
Urheberrechte im KI-Zeitalter: OpenAI verliert vor Gericht gegen die Gema
-
Datenklau mit Fakeshops in Internet: Haftstrafen für zwei Männer in Hannover
-
Supermarktmitarbeiter überführen in Sachsen Diebin von 60 Überraschungseiern
-
Minderjährige per Instagram zu Prostitution überredet: Haftstrafe in Bayern
-
Alabali Radovan dringt in Belém auf Fortschritte bei Klimaschutz und -finanzierung
-
Zwölf Tote bei Selbstmordanschlag in Islamabad: Taliban bekennen sich zu der Tat
-
Erdogan-Rivale Imamoglu drohen nach Anklage hunderte Jahre Haft
-
Ermittler heben stillgelegtes Drogenlabor in Niedersachsen aus
-
Ukraine: Klitschko rechnet mit geringer Zahl junger Rückkehrer nach Kriegsende
-
Haseloff schaltet sich in Streit um Magdeburger Weihnachtsmarkt ein
-
Mehr Flixbusse und -züge über die Weihnachtszeit
-
Kanalschleuse gesperrt und Anwohner betroffen: Weltkriegsbombe in Kiel entschärft
-
Prozess um Anschlag in Magdeburg: Angeklagter räumt Planung von Tat ein
-
Grüne fordern "unverzügliche" Bestandsaufnahme zur digitalen Souveränität
-
Chinas CO2-Emissionen flachen laut Auswertung ab
-
Letzte WM für CR7: "Wird der Moment"
-
Vier Millionen Schaden: Urteile gegen Brandstifter aus Hessen rechtskräftig
-
Bis zu 175 Dollar: FIFA kassiert auch bei WM-Parktickets ab
-
Trotz Fortschritten bei Cybersicherheit in Deutschland weiter Lücken
-
Männliche Schwangerschaft bei Seepferdchen läuft ohne weibliche Hormone ab
-
Urteil in Rheinland-Pfalz: Reichsbürger dürfen Waffen abgenommen werden
-
Unionsfraktion schenkt Merz Deutschlandfahne vom Reichstag zum Geburtstag
-
Aufrufe zu Anschlägen auf Politiker: Mann in Dortmund wegen Todeslisten festgenommen
-
Schausteller bestürzt über vorläufige Absage von Magdeburger Weihnachtsmarkt
-
Haft- und Bewährungsstrafen für zwei IS-Unterstützer wegen Spenden in Stuttgart
-
Minister: Zwölf Tote bei Selbstmordattentat in Pakistans Hauptstadt Islamabad
-
Verbände dringen auf Einsatz von Sondervermögen für ökologische Transformation
-
Koalitionsausschuss: Union im Bundestag setzt auf Einigung im Verbrenner-Streit
-
Kampf gegen Schwarzarbeit: Bundesregierung nimmt auch Lieferdienste ins Visier
-
Indiens Premier nennt Explosion mit acht Toten in Neu Delhi "Verschwörung"
-
Konjunkturerwartungen weitgehend stabil - Zuversicht in Bundesregierung rückläufig
-
Zollbeamte entdecken an Frankfurter Flughafen Wolfsfell in Gepäck
-
Prozess um Entführung von Block-Kindern: Gericht setzt Termine bis Juni an
-
Zwei Jahre Haft für tödliche Folgen von Stoß in Thüringen
-
Jecken und Narren am Rhein starten in neue Karnevalssession
-
Kaliforniens Gouverneur will bei COP30 Zeichen gegen Trumps Klimapolitik setzen
-
DFB weiter ohne Schlotterbeck
-
Söder spricht von "Gegentrend": Bayern mit schuldenfreien Haushalt
-
Urheberrechte: ChatGPT-Betreiber unterliegt gegen Gema vor Landgericht München
-
Nach Niederlage bei Urwahl: Schleswig-Holsteins SPD-Chefin Midyatli gibt Amt ab
-
Unbekannte stehlen mehr als 80 Kilometer Kupferkabel in Bayern
-
Unbekannte leiten in Saarbrücken Benzin in Kanalisation - Explosion
Gericht: Observierung und Fahndung in Fall von Umweltaktivistin rechtswidrig
Die Observierung einer Umweltaktivisten und eine Fahndung nach der Frau durch die Bundespolizei sind einer Gerichtsentscheidung zufolge rechtswidrig gewesen. Die Rechtsgrundlage, auf welche die Bundespolizei die Observation gestützt habe, verstoße gegen die Verfassung, teilte das Verwaltungsgericht Hannover am Mittwochabend mit. Für eine längere Observation sei wegen der Schwere des Eingriffs ein Richtervorbehalt nötig. (Az.: 10 A 5471/21 und 10 A 602/22)
Die Frau hatte bereits an zahlreichen Protesten teilgenommen. Darüber hinaus berichtet sie journalistisch über Aktionen von anderen Aktivisten. Mit Vorträgen, Kursen und Beiträgen teilte sie ihr Wissen über Protestklettern in den sozialen Medien.
Die Bundespolizei schrieb die Frau zwischen Januar 2020 und Januar 2022 zur Fahndung für eine Personenkontrolle aus. Daraufhin wurde sie in das polizeiliche Informationssystem eingetragen, wodurch Beamte bei jeder Kontrolle auf sie hingewiesen wurden. Sie sei in der Folge deutlich länger und gründlicher kontrolliert worden als ihre Begleiter.
Im Oktober 2020 wurde eine längerfristige Observation angeordnet, weil die Frau auf ihrer Homepage auf einen bevorstehenden Castortransport und auf anstehende Protestaktionen hinwies. Die Bundespolizei begründete das damit, dass die Frau schon mehrfach mit Kletteraktionen im Bahnbereich aufgefallen sei. Daher müsse mit weiteren Blockadeaktionen von ihr gerechnet werden.
Gegen diese Maßnahmen klagte die Frau und bekam vor dem Verwaltungsgericht Recht. Neue Pläne des Bundesinnenministeriums vom Mai 2023 sehen demnach vor, Observationen unter einen Richtervorbehalt zu stellen. Zudem habe es keine konkrete Gefahr für Leib und Leben gegeben, urteilten die Richter. Die Klägerin habe immer darauf geachtet, Bereiche in der Nähe von Oberleitungen zu meiden. Die Bundespolizei hätte, um die Frau von Aktionen abzuhalten, auch offen statt verdeckt observieren können.
Auch die Fahndung war dem Gericht zufolge rechtswidrig. Die Bundespolizei ging nach Ansicht der Richter fälschlicherweise davon aus, dass die Vorschrift sie dazu ermächtige, eine Rückmeldung von Polizisten zu verlangen, die auf die Frau treffen. Sie sei aber keine Rechtsgrundlage für die Erstellung eines Bewegungsprofils, sondern solle Beamte bei der Kontrolle sensibilisieren.
M.Ouellet--BTB