-
Streit um Brigitte Bardots Erbe: Witwer aus Villa ausgeschlossen
-
Mercedes will weitere Stellen in Deutschland abbauen
-
DGB-Rentenkommission schlägt verpflichtende betriebliche Altersvorsorge vor
-
Hochgeschwindigkeitszüge kollidieren in Spanien: Mindestens 30 Todesopfer
-
Bolsonaro setzt sich nach Wahlniederlage aus Brasilien ab - Aufenthaltsort unklar
-
Gegenpol zu China und USA: Merz wirbt für neue Wirtschaftsallianz mit Japan
-
Behörden: Zahl der Toten bei Zugunglück in Spanien steigt auf mindestens 30
-
Merz: Deutschland wird Rüstungskooperation mit Japan verstärken - Kampfjetbau ausloten
-
Indien: Mobilfunkunternehmen Jio legt nach Rekordbörsengang Kurssprung hin
-
Nach Ausschreitungen in Frankreich: Randalierer sollen für Schäden zahlen
-
Bundespolizei fasst falsche Diplomaten an Münchner Flughafen
-
Ukrainischer Präsident Selenskyj wird in Hessen mit Medaille geehrt
-
Polizei schießt bei Übung auf Bundeswehrsoldaten: Ermittlungen eingestellt
-
Gegenpol zu China und USA: Merz wirbt in Japan für "Allianz für regelgebundenen Handel"
-
Israels Wahlbehörde: Netanjahus Block führt nach Auszählung von zwei Dritteln der Stimmen
-
Auch Real entschuldigt sich bei China für Mbappé-Kommentar
-
Klaveness: FIFA-Kandidatur "kein wirkliches Thema" für mich
-
Angreifer vor israelischer Botschaft in Serbien erschossen - Israel spricht von "Terroranschlag"
-
Bundesinstitut zur Unterhaltsreform: Finanzlage Alleinerziehender verbessert
-
Unbekannte wollen in Dresdner Zwinger einbrechen - Verdächtige flüchten
-
Trump: Unterstützung für Netanjahu hat diesem bei Wahl in Israel sehr geholfen
-
Chemiekonzern BASF hebt erneut Gewinnerwartung
-
Statistik: Mehr Patienten im vergangenen Jahr in Krankenhäusern behandelt
-
Neue Antisemitismusbeauftragte beklagt offen gelebten Judenhass in Deutschland
-
Südkoreas Chip-Hersteller SK Hynix verbucht erneuten Umsatz- und Gewinnrekord
-
Buenos Aires: Flávio Bolsonaro von Brasilien über Argentinien nach Ecuador gereist
-
Gewinnmarge von Mercedes' Autosparte im dritten Quartal fast halbiert
-
Israels Wahlbehörde: Nach Auszählung von 50 Prozent der Stimmen führt Netanjahus Block
-
MLB: Milwaukee vergibt ersten Titel-Matchball
-
Trump kündigt "sehr bald" Treffen mit Putin und Selenskyj an
-
NHL: Sturm weiter auf Kurs - Dämpfer für Peterka und Stützle
-
NBA: Nächste Pleite für Wagner und Brooklyn
-
Sabitzer sorgt für gutes BVB-Gefühl vor Klassiker
-
Dreesen: Bayern bei Kane-Vertrag "in der Detailarbeit"
-
Nach knappem Wahlausgang in Israel beanspruchen beide Blöcke die Regierungsbildung
-
Kurz vor Midterms: Rubio begleitet Trump bei Wahlkampfauftritt in Texas
-
Merz im Rahmen seiner Asien-Reise in Japan
-
US-Notenbank verkündet Leitzinsentscheidung - Zinspause erwartet
-
Netanjahu will "starke" neue rechtsgerichtete Regierung bilden
-
Nach jordanischen Vergeltungsangriffen: Damaskus und Amman wollen Krise beilegen
-
Kongo meldet mehr als 10.000 Ebola-Fälle und Tausende Tote
-
Studie: Aufweichung von EU-Verbrenner-Aus könnte tausende Jobs kosten
-
Oppositionsführer Eisenkot will nach Israel-Wahl neue Regierung bilden
-
Eurojackpot vom 23. Oktober bleibt ohne Hauptgewinner
-
Özdemir kritisiert Audi-Chef wegen Auftritts an Trumps Seite
-
Israel-Wahl: Opposition leicht vorne - schwierige Regierungsbildung erwartet
-
Tödliche Schlägerei nach Rockkonzert in der Schweiz wird untersucht
-
Drohne, Rot, Elfer-Drama: Arsenal blamiert sich bei Viertligist
-
Wahlergebnisse in Brasilien und Serbien prägen den politischen Wochenauftakt
-
Porsche verbessert Ergebnis trotz deutlich schwächerer Verkäufe
AfD-Verbotsantrag: Studie sieht Verfassungsschutz-Gutachten als guten Ausgangspunkt
In der Debatte über ein AfD-Verbotsverfahren liefert eine rechtswissenschaftliche Untersuchung den Befürwortern neue Munition. Die Forschungsstelle Nachrichtendienste der Universität Köln kommt nach Angaben vom Mittwoch zu dem Schluss, dass dem Gutachten des Verfassungsschutzes vom Frühling "eine wesentliche Bedeutung im Hinblick auf die Vorbereitung eines etwaigen Parteiverbotsverfahrens zukommen dürfte". Die rechtlichen Maßstäbe seien weitgehend vergleichbar.
Anfang Mai hatte der Verfassungsschutz die AfD als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Grundlage dafür war ein mehr als 1000-seitiges Gutachten, das die Behörde über mehrere Jahre anfertigte. Die AfD wehrte sich juristisch dagegen, weshalb der Verfassungsschutz die Hochstufung zunächst auf Eis legte und die Partei bis auf Weiteres wieder als "Verdachtsfall" einstuft. Inhaltlich hält die Behörde aber an ihrer Einschätzung fest.
Die nun veröffentlichte Kölner Untersuchung wurde von Staatsrechtler Markus Ogorek geleitet, dem Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre. Sie soll einerseits einen Beitrag zur "Versachlichung sowie fachlichen Anreicherung der Debatte" leisten und andererseits den politisch Verantwortlichen "juristische Orientierung geben".
Unter den anderen Parteien herrscht keine Einigkeit darüber, ob ein AfD-Verbot überhaupt angestrebt werden soll. Verboten werden kann eine Partei nur vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, die Hürden dafür sind hoch. Den Antrag stellen müssten der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung.
Zuletzt forderte der SPD-Parteitag Ende Juni die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, um ein Verbotsverfahren vorzubereiten. Sobald genügend Belege vorlägen, müsse dieses "unverzüglich" beim Verfassungsgericht beantragt werden. Die Union verweist hingegen auf die hohen rechtlichen Hürden und setzt auf eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD.
Laut Grundgesetz sind Parteien verfassungswidrig, die "nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden". Mit den in dieser Formulierung enthaltenen Begriffen setzt sich die Studie aus Köln auseinander.
Ogorek verglich den Prüfkatalog des Verfassungsschutzes für die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch mit den verfassungsrechtlichen Maßstäben für ein Parteiverbot. Er kam zu dem Schluss, dass diese "zwar nicht identisch, in weiten Teilen aber vergleichbar sind".
Die Studie empfiehlt, vor der möglichen Beantragung eines Parteiverbots abzuwarten, was Gerichte zur Einstufung als "gesichert rechtsextremistisch" sagen. Schon vorher könne aber der Entwurf für einen Verbotsantrag vorbereitet werden.
L.Meier--VB