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EU einigt sich auf CO2-Grenzausgleich im Rahmen des Klimapakets
Für einen verstärkten Klimaschutz haben sich Unterhändler des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten auf die Einführung eines CO2-Grenzausgleichs geeinigt. In der Nacht zum Dienstag kamen das Parlament und die Mitgliedstaaten bei Verhandlungen in Brüssel überein, schrittweise eine CO2-Abgabe auf bestimmte Importe wie Zement und Stahl aus Drittländern zu erheben, wie die tschechische Ratspräsidentschaft im Onlinedienst Twitter mitteilte. Die Vereinbarung sieht zunächst ab 2023 eine Testphase vor, in der Importunternehmen ihre Emissionsverpflichtungen melden müssen.
Der Grenzausgleichsmechanismus CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) zielt darauf ab, zu verhindern, dass für europäische Unternehmen Wettbewerbsnachteile durch Klimaschutzvorgaben entstehen. Oder Unternehmen womöglich CO2-intensive Produktionen aus der EU in andere Länder verlagern, um den CO2-Preis zu umgehen. Dies ist Teil des Klimapakets "Fit for 55", mit dem die EU ihren CO2-Ausstoß bis 2030 um mindestens 55 Prozent verringern will.
Importeure von beispielsweise Eisen oder Stahl sollen künftig CO2-Zertifikate entsprechend der Klimaschädlichkeit ihrer Einfuhren kaufen müssen. Auch Aluminium und Zement sollen dem CBAM laut der Einigung vom Montag/Dienstag unterliegen. Das EU-Parlament hatte (erfolglos) gefordert, ebenfalls Wasserstoffe, Kunststoffe und Chemikalien in die Liste aufzunehmen.
Die Mitgliedstaaten hatten eine schrittweise Anwendung des Mechanismus über zehn Jahre ab 2026 gefordert. Die Europaabgeordneten hingegen wollten eine schrittweise Umsetzung zwischen 2027 und 2032. Nach Vorstellungen des EU-Parlaments hätte es damit ab 2032 keine kostenlose Zertifikate mehr im Emissionshandelssystem gegeben.
Derzeit werden den europäischen Industrieunternehmen kostenlose Zertifikate zugeteilt, die einen Teil ihrer Emissionen abdecken, um ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Importen, die nicht denselben Umweltkriterien unterliegen, zu unterstützen.
Damit die Einigung zum Gesetz werden kann, fehlt noch die formelle Zustimmung der Mitgliedstaaten und des EU-Parlaments.
O.Bulka--BTB