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Gericht: In Nordrhein-Westfalen dürfen aktuell keine Abschleppkosten erhoben werden
In Nordrhein-Westfalen dürfen nach einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts aktuell keine Abschleppkosten berechnet werden. Die Gebühren seien wegen eines Fehlers seit 2024 rechtswidrig, erklärte das Gericht am Mittwoch. Die Landesregierung habe eine neue Gebührenverordnung zu früh erlassen - der Landtag habe erst vier Monate später den Weg dafür frei gemacht.
Im konkreten Fall ging es um zwei Parkverstöße in Köln. Das betroffene Auto und eine Vespa wurden auf Anordnung des Ordnungsamts abgeschleppt und auf den Abschlepphof gebracht. Die Halter sollten die Kosten von etwa 200 beziehungsweise 300 Euro tragen. Dagegen klagten sie.
Das Gericht gab ihnen nun Recht und hob die Gebührenbescheide der Stadt auf. Denn die entsprechende Vorschrift im Polizeigesetz war zum Jahreswechsel 2023/2024 gestrichen worden. Die Gebühren sollten stattdessen über Tarifstellen berechnet werden. Als diese eingerichtet wurden, gab es dafür aber noch keine Ermächtigung, wie das Gericht ausführte.
Die Vorsitzende Richterin wies jedoch darauf hin, dass das Problem womöglich rückwirkend behoben werden könne, wenn die Landesregierung die für nichtig erklärten Tarifstellen neu erlässt. Das Verwaltungsgericht ließ die Berufung gegen seine Entscheidung zu.
N.Schaad--VB