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Kamikaze-Drohen für die Bundeswehr: Grünes Licht auch für Rheinmetall-System
Die Bundeswehr kann zur Abschreckung gegen Russland mit weiteren Kampfdrohnen aus deutscher Produktion ausgerüstet werden. Der Haushaltsausschuss des Bundestags gab dazu am Mittwoch grünes Licht für einen Großauftrag an den Düsseldorfer Rüstungskonzern Rheinmetall. Im Februar hatte der Bundestag bereits die Anschaffung von Drohnen von den deutschen Startups Helsing und Stark Defence genehmigt.
Die unbemannten Flugkörper sollen der Bundeswehr-Brigade in Litauen bei der Abschreckung gegen Russland helfen. Bei den Drohnen handelt es sich um sogenannte Loitering Munition. Das sind unbemannte Flugkörper, die über ihrem Ziel "lauern", bis sie den Befehl zum Angriff bekommen. Dann werfen sie entweder eine Sprengladung ab oder stürzen sich selbst auf ihr Zielobjekt. Im Militärjargon werden sie daher auch als "Kamikaze-Drohnen" bezeichnet.
Das Bundesverteidigungsministerium bezeichnete den nunmehr dritten Auftrag zur Kampfdrohnen-Beschaffung als weiteren Schritt, die in Litauen stationierte Panzerbrigade 45 "planmäßig im Jahr 2027 mit einem breit aufgestellten Aufklärungs- und Wirkverbund", einschließlich Loitering Munition, auszustatten. Das Ministerium betrachtet die Kamikazedrohnen von Rheinmetall aufgrund ihrer optischen Sensoren als sinnvolle Ergänzung für die Drohnen von Helsing und Stark.
Anstatt wie früher auf voll ausgereifte Systeme zu setzen und dabei teils lange Wartezeiten in Kauf zu nehmen, verfolgt das Verteidigungsministerium bei der Kampfdrohnen-Beschaffung einen pragmatischen Ansatz. Es geht darum, verfügbare Technologien schnell in die Truppe zu bringen - obwohl sie noch nicht ausgereift sind.
Innovationsklauseln bei den Beschaffungsvorgängen sollen nach Ministeriumsangaben "sicherstellen, dass die Bundeswehr stets über moderne und einsatzfähige Systeme verfügt". Die Beschaffung von Systemen mit unterschiedlichen Fähigkeiten erweitere "den Handlungsspielraum" der Bundeswehr und erhöhe "unsere Flexibilität und Durchsetzungsfähigkeit gegenüber Maßnahmen eines möglichen Gegners".
Den Angaben nach werden alle drei Hersteller gleich behandelt. Die Verträge teilen sich demnach in einen festbeauftragten Anteil und optionale Abrufleistungen auf. In einem ersten Schritt wird eine feste Anzahl an Kampfdrohnen bestellt. Wenn das Produkt den festgelegten Qualifikationsnachweis und damit den Bedarf der Streitkräfte erfüllt, können über den Rahmenvertrag weitere Drohnen abgerufen werden.
Medienberichten zufolge geht es zunächst um Aufträge von jeweils mehreren hundert Millionen Euro mit der Option einer Erweiterung in Milliardenhöhe. Weder das Verteidigungsministerium noch die Hersteller wollen sich zum genauen Auftragsvolumen äußern.
Maßstab für alle Hersteller war laut Ministerium, "dass die erforderliche Reife und Qualität der Produkte in firmeninternen sowie bundeswehreigenen Qualifizierungs- und Testverfahren nachgewiesen wurde (Proof of Concept)". Das verbleibende Restrisiko werde durch die vertragliche Vereinbarung von so genannten Abbruchmeilensteinen abgesichert.
Der Vertrag räumt dem Bundesverteidigungsministerium damit ein einseitiges Rücktrittsrecht ein, falls die erforderlichen Qualifikationsnachweise nicht erreicht werden. Innovationsklauseln stellen zudem eine kontinuierliche technologische Weiterentwicklung der Drohnensysteme sicher.
S.Spengler--VB