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Erprobung reiner Online-Verfahren im Zivilrecht an sechs Amtsgerichten begonnen
An mehreren deutschen Amtsgerichten hat am Mittwoch die Erprobung von reinen Online-Verfahren im Zivilrecht begonnen. Wie das Bundesjustizministerium mitteilte, ist die Möglichkeit auf Prozesse beschränkt, die auf die Zahlung einer Geldsumme von maximal 10.000 Euro abzielen - denn über diese Summe hinaus wären die Landgerichte zuständig. An der Erprobung nehmen aber derzeit nur Amtsgerichte teil.
Zunächst nehmen dem Ministerium zufolge sechs Amtsgerichte teil: Nürnberg, Schöneberg, Bremen, Hamburg (Mitte), Frankfurt am Main und Leipzig. Bis Anfang Oktober sollen schrittweise weitere Gerichte hinzukommen, insgesamt sind es 18 in zehn Bundesländern.
Betroffene können dann eine Klage mittels digitaler Eingabesysteme einreichen, die das Ministerium im Laufe des Tages freischalten wollte. Beispiele für solche Prozesse sind etwa Zahlungsklagen aus Mietverhältnissen, Verkehrsunfällen oder Urheberrechtsverletzungen sowie der Bereich Fluggastrechte. Ziel der vollständig digital geführten Prozesse sind einfachere, schnellere und günstigere juristische Verfahren.
"In Zukunft sollen Zivilprozesse komplett digital ablaufen - dort wo möglich", erklärte dazu Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). Jeder solle "einfacher zu seinem Recht kommen", fuhr sie fort, denn gut organisierte digitale Verfahren sparten "Zeit und Geld".
Es handelt sich demnach insgesamt um schlankere Verfahren, die weitgehend ohne mündliche Verhandlung stattfinden oder den Parteien die Teilnahme als Videoverhandlung ermöglichen können. Das Beweisverfahren ist in dieser Verfahrensart erleichtert und auch das Urteil soll elektronisch zugestellt werden. Nach dem Feedback der probeweise teilnehmenden Nutzenden soll es dem Ministerium zufolge weiterentwickelt werden.
D.Schlegel--VB