-
Trump erzielt mit Kryptowährungen 2025 Einnahmen von 1,2 Milliarden Dollar
-
USA haben mit Abschiebung von ungewollten Migranten nach Palau begonnen
-
Reiche will Rechenzentren schneller ans Netz schließen
-
Ungewöhnlicher Schritt: Trump kündigt Republikaner-Parteitag vor Zwischenwahlen an
-
Jubel mit Deschamps: Frankreich lässt Schweden keine Chance
-
Vor Koalitionsausschuss: Kirchen gegen weitere Kürzungen bei Entwicklungshilfe
-
Nach WM-Aus: Koeman tritt als Bondscoach zurück
-
Nachfolge von Bosnien-Beauftragten Schmidt: US-Diplomat geschäftsführend ernannt
-
Hummels: "Es muss sich auf der Trainerposition etwas ändern"
-
Comeback in Wimbledon: Williams kämpft vergeblich
-
NBA: James setzt Karriere fort und verlässt die Lakers
-
Undav findet klare Worte: "Haben Deutschland enttäuscht"
-
Dreijähriger sechs Tage nach Erdbeben in Venezuela gerettet
-
Nusa und Haaland treffen: Norwegen erreicht WM-Achtelfinale
-
Lys, Siegemund und Seidel raus: Schwächste Bilanz seit 2008
-
Haftbefehl wegen sechsfachen Mordes nach tödlichen Schüssen in Stade
-
Mit viel Mühe und starken Nerven: Zverev in Runde zwei
-
Merkel-Bildnis für Porträt-Galerie im Kanzleramt präsentiert
-
Staatsbürgerschaftsrecht: Schlappe für Trump vor Oberstem US-Gericht
-
Merkel-Porträt für Porträt-Galerie des Kanzleramts präsentiert
-
Uganda: Mitarbeiter von Elektro-Motorradbauer werfen Vorgesetzten Misshandlung vor
-
Französische Nationalversammlung macht Weg für Sterbehilfe frei
-
Großbritannien will Asylsuchende künftig an Kosten für Unterhalt beteiligen
-
Datenschützer fordern Ausstieg aus EU-Datenabkommen mit den USA
-
Neuendorf über Nagelsmann: "Nicht zur Tagesordnung übergehen"
-
"Unvorbereitet" in die Hitzewelle: Grüne stellen Misstrauensantrag gegen Regierung
-
Berliner Gericht bestätigt deutsches Sendeverbot für russischen Sender RT
-
Untersuchung: Rekordzahl neuer Millionäre weltweit im vergangenen Jahr
-
Oberstes US-Gericht kippt Trump-Plan für eingeschränkte Staatsbürgerschaft
-
Veterinäramt rettet in Erfurt 93 Brieftauben vor Verdursten
-
Heimkehr nach Spanien: Grimaldo-Transfer zu Atlético perfekt
-
Tausende fordern in Südafrika bei Protesten Ausweisung illegaler Migranten
-
Großbritannien investiert 300 Milliarden Pfund in Verteidigung bis 2030
-
18-Jähriger nach Tötung von älterem Bruder in Kassel in Untersuchungshaft
-
Netzagentur: DB soll Fernzug-Konkurrenz mehr Platz einräumen
-
Dobrindt skeptisch zu AfD-Verbotsverfahren - Verfassungsschutz behält Partei im Visier
-
Entsetzen nach Bluttat in Stade hält an: Mordkommission übernimmt Ermittlungen
-
Tödliche Schüsse auf Jugendlichen in Dortmund: Freispruch von Polizisten bestätigt
-
Zwei Tote bei Brand von Pflegeheim in Sachsen-Anhalt - 62-Jährige festgenommen
-
Premiere in Wimbledon: Hanfmann erstmals in Runde zwei
-
Verfassungsschutz: Deutschland durch Angriffe von innen und außen unter Druck
-
US-Gesandte zu Iran-Gesprächen in Katar - Iran mit "Experten-Delegation" in Doha
-
Vermutlich über 58.000 Gebäude in Venezuela zerstört - Noch zehntausende Vermisste
-
Mutmaßlich "Krieg des Terrors" in Rumänien geplant: Festgenommener in Untersuchungshaft
-
Paketbombe in Monaco: Justiz geht von Mordversuch an Geschäftsmann mit ukrainischen Wurzeln aus
-
Vor Koalitionsausschuss: Forderung nach Ergebnissen - "aber bitte keine Hektik"
-
Inflation schwächt sich im Juni auf 2,3 Prozent ab
-
Gericht bestätigt Beförderungsstopp: Vorerst keine Ernennung zu Stabsfeldwebel
-
Gericht: Ehepaar muss bei getrennten Hauptwohnsitzen separat Rundfunkbeitrag zahlen
-
Untersuchung: E-Autos nicht unfallanfälliger als Verbrenner
Rechtsextreme Kampfsportgruppe: Haft- und Bewährungsstrafen für drei Angeklagte
Im Prozess gegen drei mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremen Kampfsportgruppe Knockout 51 hat das Thüringer Oberlandesgericht Haft- und Bewährungsstrafen verhängt. Die Richter sprachen am Mittwoch einen der Beschuldigten wegen Gründung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung für schuldig und verhängten gegen ihn eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Ein weiterer Angeklagter wurde wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und Beihilfe zu Waffenrechtsverstößen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Ein dritter Beschuldigter wurde wegen Unterstützungshandlungen zu einem Jahr und zwei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, wie das Gericht mitteilte. Die Neonazigruppe Knockout 51 steht seit längerer Zeit im Visier von Polizei und Justiz. Sie soll sich in den thüringischen Städten Eisenach und Erfurt gebildet haben, aber auch überregional ein fester Bestandteil der rechtsextremen Szene sein.
Unter dem Deckmantel gemeinsamen Trainings soll die Gruppe laut Anklage der Bundesanwaltschaft junge, nationalistisch gesinnte Männer angelockt, mit rechtsextremem Gedankengut indoktriniert und für Angriffe auf Polizisten und Anhänger der linken Szene und weitere Andersdenkende ausgebildet haben. Nach Überzeugung der Anklagebehörde strebten die Mitglieder zumindest ab Frühjahr 2021 auch die Tötung von Linksextremisten an.
Die Bundesanwaltschaft stufte Knockout 51 als terroristische Vereinigung ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht in der Gruppierung hingegen eine kriminelle Vereinigung. Dem folgte am Mittwoch auch das Thüringer Oberlandesgericht. Die Vereinigung sei "als kriminelle und nicht als terroristische Vereinigung einzuordnen". Trotz langer und umfangreicher Beweisaufnahme sei nicht erwiesen, dass sich der Zweck der Vereinigung auf Begehung rechtswidriger Tötungen gerichtet habe.
Im Oktober hatte das OLG bereits die Haftbefehle gegen zwei der Angeklagten aufgehoben. Der Senat hatte aufgrund der Beweisaufnahme keine dringenden Gründe mehr gesehen, die für die Mitgliedschaft von Kevin N. und Marvin W. in einer terroristischen Vereinigung sprächen.
Bereits im Juli 2024 wurden vier mutmaßliche Mitglieder der Kampfsportgruppe in Jena wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu Freiheits- beziehungsweise Jugendstrafen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der BGH bestätigte im Januar das Urteil größtenteils, die Strafen für drei Mitglieder der rechtsextremistischen Gruppe müssen aber neu bestimmt werden.
Auch das am Mittwoch ergangene Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Beteiligten können Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
Mit seinen Urteilen blieb das Gericht nach eigenen Angaben deutlich unter den Forderungen der Bundesanwaltschaft, die zwischen drei und fünfeinhalb Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf Freisprüche plädiert. Ihrer Argumentation nach war Knockout 51 nur ein Kampfsportverein, Körperverletzungsdelikte anderer Mitglieder seien privat erfolgt und hätten nichts mit den Angeklagten zu tun gehabt.
L.Wyss--VB