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Tödliche Schüsse auf Polizisten in Saarland: Junger Täter soll in Psychiatrie
Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf einen Polizisten im saarländischen Völklingen hat das Landgericht Saarbrücken den Mordvorwurf gegen den Angeklagten fallengelassen. Der zur Tatzeit 18-Jährige sei wegen einer paranoiden Schizophrenie bei den Schüssen schuldunfähig gewesen, urteilte das Gericht am Mittwoch. Der Mann soll nun unbefristet in der Psychiatrie untergebracht werden. Die Deutsche Polizeigewerkschaft sprach angesichts des Urteils von einem "Schlag ins Gesicht" für alle Polizisten.
Angeklagt war Ahmet G. wegen Mordes, versuchten Mordes und besonders schweren Raubes. Er soll den Polizisten am 25. August nach einem Raubüberfall auf eine Tankstelle in Völklingen erschossen haben, als dieser ihn bei seiner Flucht festnehmen wollte. Ein weiterer Beamter wurde verletzt.
Im Gegensatz zur Anklage stellte die Kammer keine Mordmerkmale bei dem Angeklagten fest. Die Auswirkungen seiner psychischen Erkrankung seien für ihn leitend gewesen. Das Gericht folgte der Einschätzung eines Gutachters, wonach G. nur bei dem Raubüberfall auf die Tankstelle eine bestehende Schuldfähgkeit hatte - diese sei jedoch eingeschränkt gewesen. Eine Jugendstrafe wurde wegen der Unterbringung nicht verhängt für den Überfall.
Der Landesvorsitzende Saarland der Deutschen Polizeigewerkschaft, Markus Sehn, reagierte mit Fassungslosigkeit auf das Urteil. "Der heutige Prozesstag ist ein Schlag ins Gesicht für alle Kolleginnen und Kollegen", erklärte Sehn. Das Urteil bringe keine Gerechtigkeit.
Es gebe eine saarländische Polizei vor und nach dem Tod des Kollegen. Einige Polizisten, die am Einsatz beteiligt waren, seien zum Teil schwer traumatisiert und könnten vereinzelt aufgrund posttraumatischer Belastungsstörungen ihren Dienst nicht mehr verrichten.
Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft, Heiko Teggatz, forderte die Staatsanwaltschaft auf, Rechtsmittel einzulegen. Nur dies gebe Hoffnung auf ein gerechteres Urteil.
Dagegen erklärte die saarländische Landespolizei, das Urteil sei das Ergebnis eines rechtsstaatlichen Verfahrens, das mit großer Sorgfalt, unter umfassender Prüfung aller Beweise und unter Wahrung der Rechte aller Beteiligten geführt worden sei. Gerade in einem so emotional belastenden Fall zeige sich die Bedeutung des Rechtsstaates, erklärte die Behördenleitung: "Entscheidungen werden auf Grundlage von Recht und Gesetz getroffen - unabhängig, objektiv und frei von äußerem Einfluss."
H.Kuenzler--VB