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Frankreichs Premier Bayrou übersteht erneut Misstrauensvotum
Frankreichs Premierminister François Bayrou hat erneut ein Misstrauensvotum überstanden. Der wegen einer ergebnislosen Rentendebatte von der sozialistischen Partei PS gestellte Antrag erhielt nur 189 der 289 Stimmen, die für einen Sturz der Regierung nötig gewesen wären. Zuvor war eine mehrere Monate dauernde Debatte der Regierung mit den Sozialpartnern über eine erneute Rentenreform ergebnislos geblieben.
Die rechtspopulistische Partei Rassemblement National (RN) von Marine Le Pen, die als größte Fraktion in der Nationalversammlung den Sturz der Regierung hätte ermöglichen können, hatte bereits angekündigt, das Misstrauensvotum nicht zu unterstützen.
Bayrou hatte im Januar als Zugeständnis an die Linken eine mehrmonatige Rentendebatte begonnen, die "tabulos" sein, zugleich aber ein "finanzierbares" Modell vorschlagen sollte. Damit hatte er sich den Verzicht der Sozialisten ausgehandelt, weitere Misstrauensanträge zu unterstützen. Die Sozialisten fordern, die 2023 verabschiedete Rentenreform, die das Rentenalter von 62 auf 64 Jahre heraufgesetzt hat, in Teilen rückgängig zu machen.
Mit dem Überstehen des Misstrauensvotums ist das Überleben der Regierung voraussichtlich bis nach der Sommerpause gesichert. Dann beginnen die Verhandlungen, um die angekündigten Sparmaßnahmen in Höhe von 40 Milliarden Euro durchzusetzen.
"Wir werden uns den Plan im Herbst ansehen, wenn er uns nicht gefällt, werden wir uns verantwortlich zeigen", sagte der Vizechef des rechtspopulistischen RN, Sébastien Chénu. "Die Regierung macht es nicht mehr lange", sagte auch Parteichef Jordan Bardella.
Der RN hat derzeit wenig Interesse an einem Regierungssturz und möglichen Neuwahlen. Dann würde die Fraktionsvorsitzende Marine Le Pen ihren Abgeordnetensitz verlieren und nicht wieder antreten können. Sie war im März wegen der Veruntreuung von EU-Geldern zu einer - derzeit aufgeschobenen - Freiheitsstrafe von vier Jahren, davon zwei auf Bewährung, und zu einem bereits geltenden Kandidaturverbot verurteilt worden.
S.Spengler--VB