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Justizbehörden: Bislang keine Spur von untergetauchter Rechtsextremistin Liebich
Bislang gibt es den Justizbehörden zufolge keine Spur von der untergetauchten Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich aus Sachsen-Anhalt. Die Fahndung laufe, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Halle an der Saale am Montag. Es gebe "keine Anhaltspunkte", wo sich die verurteilte Rechtsextremistin derzeit aufhalte.
Die früher als Sven lebende Liebich war am Freitag nicht zu ihrem Haftantritt in einem Frauengefängnis im sächsischen Chemnitz erschienen. Die Staatsanwaltschaft Halle erließ einen Vollstreckungshaftbefehl, nach Liebich wird national gefahndet.
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft betonte am Montag, es sei im Vorfeld nicht absehbar gewesen, dass Liebich ihre Haft womöglich nicht antreten werde. Weil Liebich in Tweets erklärt hatte, sie wolle sich in Chemnitz später als von den Justizbehörden angeordnet in der JVA einfinden, stellte die Staatsanwaltschaft demnach vorsorglich einen Vollstreckungshaftbefehl aus. Dieser wurde am Freitag wegen des Nichterscheinens wirksam.
Dem Sprecher zufolge kann nun laut Gesetzeslage "zehn Jahre lang" nach Liebich gefahndet werden. Diese Verjährungsfrist sei abhängig von der Strafhöhe. Das Amtsgericht Halle verurteilte Liebich im Juli 2023 wegen Volksverhetzung und anderer Delikte wie übler Nachrede und Billigung eines Angriffskriegs zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung.
Bis dahin wurde die einschlägig vorbestrafte Rechtsextremistin unter anderem wegen Volksverhetzung und Verleumdung lediglich zu Geld- oder Bewährungsstrafen verurteilt. Nun soll Liebich, die bei einem Berufungsverfahren am Landgericht Halle vor einem Jahr noch als Sven Liebich aufgetreten war, erstmals eine Freiheitsstrafe absitzen.
Wegen Liebichs Änderung des Geschlechtseintrags entbrannte in Deutschland zuletzt eine Debatte über die Auswirkungen des Selbstbestimmungsgesetzes und die mögliche Unterbringung von Liebich in einem Frauengefängnis. Die Motive Liebichs sind bisher unklar. Bürgerrechts- und Transsexuellenorganisationen äußerten in der Vergangenheit den Verdacht, dass es sich um eine gegen das neue Gesetz gerichtete rechtsextremistische Provokation handeln könnte.
B.Wyler--VB