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Marokkanischer Spion in Düsseldorf zu Bewährungsstrafe verurteilt
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen Mann wegen Spionage für einen marokkanischen Geheimdienst zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Strafe erging wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit, wie das Gericht am Montag mitteilte. Nach Feststellungen des Senats arbeitete der 32-jährige Youssef El A. seit Anfang 2022 für den marokkanischen Auslandsgeheimdienst.
Demnach spähte der Angeklagte Anhänger der oppositionellen marokkanischen Hirak-Protestbewegung aus. Konkret gab er über einen Mittelsmann Informationen zu zwei in Deutschland lebenden Anhängern der Bewegung weiter. Der Mittelsmann war bereits im August 2023 zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Urteil gegen ihn ist rechtskräftig.
In dem Prozess gegen El A. hatte der Generalbundesanwalt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten beantragt. Die Verteidigerin plädierte für eine milde Strafe. Der Angeklagte war laut Gerichtsangaben "vollumfänglich geständig", was bei der Strafzumessung berücksichtigt wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
I.Stoeckli--VB