-
Ex-FBI-Direktor Comey wegen mutmaßlicher Bedrohung von Trumps Leben angeklagt
-
Enrique: "Das beste Spiel, in dem ich dabei war"
-
Bayerns 100-Tore-Sturm soll es gegen PSG richten
-
Studie: Homeoffice weiterhin bei jedem fünften Jobangebot eine Option
-
Gesetzesentwurf von Verkehrsminister Schnieder soll Check-In am Flughafen beschleunigen
-
Hitze, Eisschmelze, Meereserwärmung: 2025 laut Bericht Jahr der Extreme in Europa
-
Bundesverwaltungsgericht urteilt über Verbot von Neonazisekte
-
Vaterschaftsurlaub für Bundeswehrsoldat beschäftigt Bundesverwaltungsgericht
-
EU-Parlament stimmt über Lockerungen der Regeln für Chemikalien in Kosmetika ab
-
Bundeskanzler Merz eröffnet Nationale Maritime Konferenz in Emden
-
US-Notenbank Fed: Unveränderter Leitzins erwartet
-
Wadephul reist zu zweitägigem Besuch nach Marokko
-
Von der Leyen empfängt Ungarns designierten Regierungschef Magyar
-
Erster Grünen-Ministerpräsident Kretschmann wird in Stuttgart verabschiedet
-
Kabinett soll Haushalts-Eckpunkte und Gesundheitsreform beschließen
-
Trump bei Staatsbankett mit Charles III.: Iran ist "militärisch besiegt"
-
Kolumbien: Polizei nimmt mutmaßlichen Drahtzieher von Bombenanschlag fest
-
Elon Musk wirft OpenAI "Plündern" von gemeinnütziger Stiftung vor
-
Matchball um 1.21 Uhr: Zverev im Viertelfinale von Madrid
-
Gnadengesuch für Netanjahu: Israels Präsident beruft Prozessparteien zu Gesprächen ein
-
Ex-FBI-Direktor Comey wegen Bedrohung von Trumps Leben durch Instagram-Beitrag angeklagt
-
Ungarns designierter Regierungschef Magyar bietet Treffen mit Selenskyj im Juni an
-
Bayern-Schwur von Paris: "Ist noch was möglich"
-
Drama in Paris: Bayern-Traum am seidenen Faden
-
US-Medien: Ex-FBI-Direktor Comey wegen Onlinepost erneut angeklagt
-
König Charles III. ruft USA zum Zusammenhalt mit westlichen Verbündeten auf
-
Transport in Richtung Nordsee: Frachtkahn mit Buckelwal verlässt Wismarer Bucht
-
Auch ohne Kapitän: Eisbären vor zwölftem Titelgewinn
-
Nach Trump-Kritik an Kimmel: Behörde ordnet Überprüfung von ABC-Sendelizenzen an
-
Trump attackiert Merz wegen Iran-Kritik: "Er weiß nicht, wovon er spricht!"
-
Frachtkahn mit Buckelwal tritt Weg in Richtung offenes Meer an
-
PSG-Kracher: FC Bayern mit Musiala und Davies in der Startelf
-
Außenminister: Israel hat "keine territorialen Ambitionen im Libanon"
-
Kämpfe in Mali: Armee gibt Stellungen in Region Gao auf - Junta-Chef trifft russischen Botschafter
-
Anschlagsplan gegen Swift-Konzert in Wien: Angeklagter bekennt sich weitgehend schuldig
-
Konzernchef Blume: VW plant Einstieg ins Rüstungsgeschäft
-
Zwei Tote und ein schwer verletzter Mensch nach Schüssen in Haus in Sachsen
-
Lob für Innovationskraft: Bundesregierung will auf ukrainische Waffen setzen
-
Einmalig in Europa: Brighton baut eigenes Frauen-Stadion
-
Trump zu König Charles III.: Die USA haben "keine engeren Freunde" als die Briten
-
Bergarbeiter vor Energieministerium in Ankara beenden ihren Streik
-
Tour de Romandie: Lipowitz Zehnter im Prolog
-
Prozess gegen frühere RAF-Terroristin Klette: Staatsanwaltschaft von Schuld überzeugt
-
Zuckerabgabe soll nun doch kommen - Einnahmen für Gesundheitsmaßnahmen
-
US-Comedian Kimmel verteidigt Scherz über Melania Trump
-
Gesundheitsreform und Etat 2027: Koalition bringt Kernvorhaben auf den Weg
-
Sozial Schwächere bei Bildung benachteiligt - besonders Jungen betroffen
-
Spahn und Hoffmann rufen zu sachlicherem Umgang auf - Koalition "außer Tritt"
-
Transport in Richtung Nordsee geplant: Buckelwal in Frachtkahn geschwommen
-
Deutschland schiebt 25 straffällig gewordene Afghanen ab
Richterin setzt Abtreibungsverbot in Texas zeitweise für Notfälle aus
Ein Gericht im US-Bundesstaat Texas hat angeordnet, dass Ärzte für die Einschätzung einer Notsituation bei Abtreibungen nicht strafrechtlich verfolgt werden dürfen. Eine Gruppe von Frauen und Ärzten hatte eine Klage gegen die Abtreibungsverbote in Texas eingereicht. Sie argumentierten, medizinische Ausnahmen seien nicht klar definiert, was bei Ärzten Unsicherheit auslöse. Eine Richterin stimmte dieser Einschätzung in ihrem schriftlichen Urteil am Freitag zu.
In dem Urteil schrieb Richterin Jessica Mangrum, Frauen sei "der Zugang zur Abtreibungsversorgung verzögert oder verweigert worden, weil eine weit verbreitete Unsicherheit über den Ermessensspielraum der Ärzte bei medizinischen Ausnahmen von den Abtreibungsverboten in Texas besteht". Sie erklärte, Ärzte dürften für ihre Einschätzung einer Notlage nicht strafrechtlich verfolgt werden.
Die Richterin ordnete eine einstweilige Verfügung an. Ärzte sollen demnach selbst beurteilen können, ob "das Leben und/oder die Gesundheit (inklusive die Fruchtbarkeit)" einer Frau gefährdet sei. Die einstweilige Verfügung soll so lange gelten, bis über die Klage entschieden wurde. Das Verfahren dazu soll im März beginnen. Die einstweilige Verfügung könnte allerdings vorzeitig blockiert werden, falls der Staat Berufung einlegt.
Die Klage wurde vom Center for Reproductive Rights (deutsch: Zentrum für Reproduktionsrechte) eingereicht. Darin wird argumentiert, dass die texanischen Gesetze medizinische Ausnahmen für Abtreibungen nicht klar definieren. Das sei verwirrend für Ärzte und löse eine "Gesundheitskrise" aus.
Im vergangenen Monat hatten mehrere Kläger vor dem Gericht in Austin ausgesagt. Amanda Zurawski, nach der der Fall benannt ist, erklärte etwa, ihr sei eine Abtreibung verweigert worden, obwohl die Fruchtblase sehr früh in der Schwangerschaft geplatzt sei. Dies habe eine Fehlgeburt unvermeidbar gemacht.
Zurawski zufolge sagte ihre Ärztin, dass sie "nicht eingreifen könne, weil das Herz des Babys noch geschlagen habe und die Einleitung der Wehen als illegale Abtreibung angesehen worden wäre". Zurawski erlitt einen lebensbedrohlichen septischen Schock und der Fötus wurde tot geboren.
Die Klage ist die erste, die im Namen von Frauen eingereicht wird, denen eine Abtreibung verweigert wurde, seit der Oberste Gerichtshof der USA vor etwas mehr als einem Jahr das verfassungsmäßige Recht auf Abtreibung aufgehoben hat. Nach texanischem Recht droht Ärzten bei Durchführung einer Abtreibung eine Haftstrafe von bis zu 99 Jahren, Geldstrafen von bis zu 100.000 Dollar und der Entzug ihrer medizinischen Zulassung.
O.Bulka--BTB