-
Aus für Lys bei den French Open
-
Uganda schließt zur Ebola-Eindämmung Grenze zur Demokratischen Republik Kongo
-
Polanski trainiert Gladbach auch in der kommenden Saison
-
Fußball-WM: Weitere US-Bundesstaaten untersuchen möglichen Ticket-Wucher
-
"Unmöglich hohe Preise": Untersuchungen zu WM-Ticketpreisen
-
Iranische Revolutionsgarden betonen Kampfbereitschaft gegenüber USA und Israel
-
Charité: Ebola-Patient hat "fast normale" Laborwerte
-
Giro: Ausreißer Valgren gewinnt 17. Etappe
-
Großbritannien und Polen unterzeichnen Verteidigungsabkommen
-
Texas: Demokraten wollen Sieg von Trump-Kandidat für sich nutzen
-
Sarkozys Anwälte beteuern am letzten Verhandlungstag die Unschuld des Ex-Präsidenten
-
Selenskyj ersucht die USA um mehr Munition für Luftabwehrsystem Patriot
-
UN-Klimachef: Hitzewelle ist "brutale Erinnerung" an Klimawandel
-
Autofahrerin in Dinslaken erfasst radfahrende Kinder: Zwei Zwölfjährige sterben
-
Duterte soll sich ab November wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten
-
Israel weitet Militäreinsatz gegen Hisbollah im Libanon über "gelbe Linie" hinaus aus
-
Kein Einsatz gegen Finnland: Neuer muss auf Comeback warten
-
Zwölfjähriger Radfahrer stirbt nach schwerem Verkehrsunfall in Nordrhein-Westfalen
-
Untergang von Autofrachter: Landgericht weist Schadenersatzklage gegen Porsche ab
-
"Wir schlagen zurück": Polizei und BSI werden im Cyber-Kampf gestärkt
-
Ermittlungen nach Tod von sechs Neugeborenen in Klinik in Bangladesch
-
Nach spektakulärem Einbruch bei Haspa: Klage auf höheren Schadenersatz abgewiesen
-
Fußball-WM: Brauereien rechnen nicht mit Bier-Boom - Adidas erwartet Absatzrekord
-
Druck auf spanische Regierung wächst: Polizei fordert Dokumente zu Ermittlungen am Sitz der Regierungspartei
-
Drohung gegen Diplomaten in Kiew: Paris bestellt russischen Botschafter ein
-
Israel tötet neuen Chef des bewaffneten Arms der Hamas im Gazastreifen
-
Kubicki will FDP zur Partei der Wirtschaftsreformen machen
-
Zu Selbstverletzung genötigt: Prozess gegen mutmaßlichen Onlinesadisten ab Juni
-
Feuerwehr: Brand in koscherem Supermarkt im Norden Londons "nicht verdächtig"
-
Großrazzia gegen Drogenhandel im Darknet und Geldwäsche - acht Festnahmen
-
Untersuchungshaft wegen Vorwürfen in Zusammenhang mit Attacke an Holocaust-Mahnmal
-
Linksextremistin Lina E. kommt vorzeitig auf Bewährung frei
-
Abgesetzter Oppositionschef Özel schließt Gründung neuer Partei aus
-
Streamingdienste: Kabinett beschließt Investitionspflicht für Netflix & Co.
-
Hitziges Duell: Korpatsch jubelt über Drittrundeneinzug
-
Studie: 5000 Superreiche besitzen mehr als ein Viertel des deutschen Finanzvermögens
-
Kampf gegen Klimawandel: Frankreichs Friedhöfe sollen grüner werden
-
Falsche Polizisten bringen Seniorin um mehr als hunderttausend Euro
-
Gesetz für mehr Cybersicherheit beschlossen: Mehr Befugnisse für Polizei und BSI
-
Gericht: Anspruch auf Assistenzhund bei Posttraumatischer Belastungsstörung
-
Parlament stoppt Rückzug Ungarns aus dem Internationalen Strafgerichtshof
-
41-Jähriger in Hamburg stirbt nach Messerangriff durch Bekannten
-
Schwager in Streit getötet: Mann in Thüringen zu langer Haftstrafe verurteilt
-
Kabinett billigt Pläne zur Beschleunigung von Verfahren bei Verwaltungsgerichten
-
Kampf gegen Menschenhandel: Kabinett beschließt Strafrechtsreform
-
Feuer in koscherem Supermarkt in Londoner Stadtteil Golders Green
-
Bundesregierung will Vorfahrt für Wohnungsbau in Deutschland
-
Kabinett beschließt Investitionspflicht für Streamingdienste wie Netflix
-
13 Jahre Haft für mutmaßliche frühere RAF-Terroristin Klette wegen Raubüberfällen
-
Nübel verlässt VfB: "Eine sensationelle Zeit"
Nach spektakulärem Einbruch bei Haspa: Klage auf höheren Schadenersatz abgewiesen
Knapp fünf Jahre nach einem spektakulären Einbruch in eine Filiale der Hamburger Sparkassse (Haspa) in Norderstedt ist eine Klage auf höheren Schadenersatz ohne Erfolg geblieben. Die Haspa habe keine Pflichten aus dem Vertrag über die Miete eines Schließfachs verletzt, erklärte das Oberlandesgericht Hamburg am Mittwoch. Bei dem Einbruch im August 2021 waren etwa 650 Schließfächer ausgeräumt worden.
Die Täter brachen mit Hilfe eines Kernbohrers aus einer über der Filiale gelegenen leerstehenden Praxis in die Tresorräume ein. Sie manipulierten außerdem einen Bewegungsmelder, der deswegen nicht anschlug. Ausgeräumt wurde auch das Schließfach eines Kunden, der dort nach eigenen Angaben 150.000 Euro lagerte.
Die Haspa zahlte ihm 40.000 Euro Schadenersatz und berief sich darauf, dass diese Summe in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen sei. Der Kunde trat seine Ansprüche an die Klägerin ab, die sich 2022 an das Hamburger Landgericht wandte.
Dieses entschied 2023, dass der Schadenersatz 110.000 Euro betragen solle. Die Haspa habe ihre Pflicht zur tresormäßigen Sicherung verletzt. Dagegen legte die Sparkasse Berufung beim Oberlandesgericht ein, die nun Erfolg hatte. Das Gericht änderte das Urteil von 2023 und wies die Klage ab.
Die Haspa habe die Vorschriften eingehalten, erklärte es. Der verbaute Bewegungsmelder sei laut dem gerichtlich bestellten Sachverständigen zum Zeitpunkt des Einbruchs das beste am Markt verfügbare Modell mit dem besten Schutzniveau gewesen. Es habe keine Hinweise darauf gegeben, dass dieser Bewegungsmelder hätte manipuliert werden können.
Auch bei der Schließfachanlage habe das Schutzniveau ausgereicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Oberlandesgericht ließ zwar die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zu, dagegen kann aber noch eine Beschwerde erhoben werden.
H.Gerber--VB