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Streamingdienste: Kabinett beschließt Investitionspflicht für Netflix & Co.
Zur Unterstützung des schwächelnden Filmstandorts Deutschland hat das Bundeskabinett eine Investitionspflicht für Streamingdienste wie die US-Anbieter Netflix oder Disney beschlossen. Der Gesetzentwurf aus dem Haus von Kultur-Staatsminister Wolfram Weimer (parteilos) sieht eine verpflichtende Investitionsquote von mindestens acht Prozent des Umsatzes in Deutschland vor - sonst könnte eine Ersatzzahlung fällig werden. Gleichzeitig sollen die Filmfördermittel des Bundes auf 250 Millionen Euro pro Jahr nahezu verdoppelt werden.
"Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss zünden wir für den deutschen Film eine neue Stufe im internationalen Standortwettbewerb", erklärte Weimer. Er sprach von einem "Filmbooster" mit Blick auf die ausgeweitete Bundes-Förderung, die ab sofort zur Verfügung steht. "Zugleich nehmen wir die Streaminganbieter und Sender deutlich in die Pflicht".
Die Regelung soll ab Anfang kommenden Jahres gelten. Die Filmförderungsanstalt des Bundes (FFA) soll dabei das Erreichen der Quote überwachen. Wird das Ziel nicht erreicht, ist eine "Ausgleichsabgabe" von 75 Prozent der nicht geleisteten Investitionssumme vorgesehen. Dies liegt aber im Ermessen der Anstalt.
Weimer verwies auch auf eine "Öffnungsklausel" in dem Gesetzentwurf. Ab einer Investitionsquote von zwölf Prozent oder mehr ist es den Medienunternehmen erlaubt, von bestimmten Detailvorgaben abzuweichen, etwa beim Anteil deutschsprachiger oder europäischer Produktionen. "Ziel dieser Öffnungsklausel ist es, signifikante Aufträge für die deutsche Filmwirtschaft sicherzustellen, ohne unverhältnismäßig in die Geschäftsmodelle der Streamer und Sender einzugreifen", erklärte Weimers Behörde.
Die Investitionspflicht von mindestens acht Prozent gilt auch für deutsche Fernsehsender bei Streaming-Angeboten. Sie dürften die Quote aber in der Regel ohnehin erreichen, obwohl auch sie in den vergangenen Jahren zunehmend Film- und Serienproduktionen aus Kostengründen insbesondere ins osteuropäische Ausland verlagert haben.
Die Filmwirtschaft habe nun "Planungssicherheit", betonte Weimer. Nun sei es an der Branche, "diese Chance zu nutzen, um Filmhits 'made in Germany' in Serie zu produzieren".
Weimer hatte sich ursprünglich für eine rein freiwillige Regelung bei Investitionen stark gemacht. Insbesondere die SPD pochte in der schwarz-roten Koalition aber auf eine verpflichtende Quote.
"Wer am deutschen und europäischen Filmmarkt gute Geschäfte macht, der muss hier auch seinen Beitrag leisten", erklärte dazu Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD). "Unser Ziel ist, dass mehr Aufträge nach Deutschland und Europa gehen."
Die SPD-Fraktion begrüßte den Beschluss. Wichtig sei auch, dass es bei unabhängigen Produzenten einen abgestuften Rückfall der Filmrechte gebe, erklärten die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Wiebke Esdar und der medienpolitische Sprecher Martin Rabanus. "Damit sollen unabhängige Produktionsunternehmen eigene Rechtekataloge aufbauen können und künftig stärker von der Zweitverwertung profitieren." Dies stärke "ihre wirtschaftliche Basis und erhöht die Vielfalt im Markt".
In der Wirtschaft stieß das Vorhaben auf Kritik. Der Digitalverband Bitkom kritisierte "starre Vorgaben, zusätzliche Bürokratie und einseitige Belastungen für Video- und Streamingdienste".
"Subquoten für neue Produktionen greifen tief in redaktionelle und unternehmerische Entscheidungen ein und führen dazu, dass Inhalte nicht mehr nur nach Qualität und Publikumsinteresse, sondern auch nach regulatorischen Vorgaben entstehen", kritisierte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Der geplante Rechterückfall an unabhängige Produzenten sei zudem "problematisch, weil er die Refinanzierbarkeit von Investitionen schwächt".
Das sogenannte Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz muss nun noch vom Bundestag gebilligt werden. Die aufgestockte Filmförderung von 250 Millionen Euro steht aber laut Weimers Behörde bereits ab Mittwoch zur Verfügung.
M.Betschart--VB