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Kampf gegen Menschenhandel: Kabinett beschließt Strafrechtsreform
Im Kampf gegen Menschenhandel in Deutschland sollen Täterinnen und Täter konsequenter zur Rechenschaft gezogen werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, mit dem die Strafvorschriften gegen Menschenhandel und Ausbeutung grundlegend reformiert werden sollen. So will die Bundesregierung auch Ausbeutungsformen wie Leihmutterschaft, Adoption oder Zwangsheirat vom Tatbestand des Menschenhandels erfassen. Zugleich soll damit die geänderte europäische Richtlinie gegen Menschenhandel umgesetzt werden.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte, mit dem Gesetzentwurf würden Strafbarkeitslücken geschlossen und "dabei insbesondere auch die Nachfrageseite" in den Blick genommen. "Wer moderne Sklaverei ausnutzt, indem er wissentlich entsprechende Dienstleistungen in Anspruch nimmt, darf nicht straffrei davonkommen."
Auch Deutschland sei Tatort von Menschenhandel und Ausbeutung, betonte Hubig. "In Bordellen, in Nagelstudios, auf dem Bau oder im Schlachthof: Die moderne Sklaverei findet an vielen Orten statt." Betroffene würden "mit Lügen angeworben, ihrer Freiheit beraubt, systematisch kontrolliert und ausgebeutet". Der Rechtsstaat müsse entschlossen und effektiv gegen "diese menschenverachtende Form von Kriminalität" vorgehen.
Tatbestände zum Menschenhandel wurden im Strafgesetzbuch zuletzt 2016 neu gefasst. Die Vorschriften dazu seien "überarbeitungsbedürftig", die Tatbestände "unübersichtlich und die Anforderungen an die Beweisbarkeit der komplexen Tatbestandsmerkmale teils zu hoch", erklärte das Bundesjustizministerium. Niedrige Verurteilungszahlen zeigten die Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung.
Der Gesetzentwurf sieht daher eine grundlegende Reform der Menschenhandelsdelikte sowie der Tatbestände zur sexuellen Ausbeutung im Strafgesetzbuch vor. So sollen auch die Ausbeutungsformen der Leihmutterschaft, der Adoption und der Zwangsheirat vom Tatbestand des Menschenhandels erfasst sein.
Künftig soll sich zudem strafbar machen, wer Dienstleistungen von Menschen in dem Wissen in Anspruch nimmt, dass diese Opfer von Menschenhandel oder Ausbeutung sind, etwa in Nagelstudios oder auf Baustellen. Bislang kennt das deutsche Strafrecht eine sogenannte Nachfragestrafbarkeit nur bei der Inanspruchnahme von sexuellen Dienstleistungen.
Zum Schutz vor sexueller Ausbeutung sollen die Strafrahmen für Täterinnen und Täter angehoben werden. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Ausbeutung, insbesondere bei sexuellen Handlungen gegen Entgelt oder sonstige Gegenleistung, soll durch neue Tatbestände und höhere Strafen verbessert werden.
Betroffene von Menschenhandel werden laut Justizministerium in Zusammenhang mit ihrer Ausbeutungssituation häufig dazu gebracht, andere Straftaten zu begehen. Um diese Zwangslage deutlicher hervorzuheben, wird in der Strafprozessordnung schließlich eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen, das Strafverfahren gegen die Betroffenen einzustellen.
P.Vogel--VB