-
Erdogan will 2028 erneut antreten und setzt auf vorgezogene Wahl
-
Streit um Teilnahme Israels: Irland will ESC auch 2027 boykottieren
-
Gemischtes Echo auf Bas-Plan gegen Sozialmissbrauch
-
Urteil: Meta haftet für Fake-Werbung auf Instagram und Facebook
-
Carney begrüßt "neue Allianz" mit der EU und weist Kritik Trumps zurück
-
Russland stehen verschärfte US-Sanktionen bevor - Kreml nennt Kongressvotum "feindselig"
-
Oppositionelles Mitte-Links-Lager gewinnt Parlamentswahl in Schweden knapp
-
OLG: Niedersächsische Sparkasse muss Konto von linkem Verein weiterführen
-
SPD-Generalsekretär räumt Fehler bei Erklärung zu Zweitwohnungssteuer ein
-
Baumarkt-Streit um Farbe Orange: Obi verliert vor BGH
-
Viele Menschen würden mehrere tausend Euro für humanoide Haushaltsroboter zahlen
-
Neptun-Werft in Rostock profitiert von weiterem Großauftrag für Offshore-Konverter
-
Nach Kreislaufproblemen: Karetsas vor Comeback
-
Brutaler homophober Angriff auf 26-Jährigen an Berliner S-Bahnhof
-
Steuerhinterziehung in Millionenhöhe mit Fahrdienstleistern in Frankfurt am Main
-
Palästinensische Autonomiebehörde protestiert gegen US-Einreiseverbot für Abbas
-
Gewalttat in Hamburg: Mann soll 34-jährige Ehefrau getötet haben
-
AfD-Verteidigungspolitiker kritisiert eigene Partei in Ukraine-Politik
-
Carney begrüßt Vorschlag für "assoziierte" Mitgliedschaft in der EU
-
Klopp erklärt Verzicht auf Sané und Co.: "Nicht Fuß gefasst"
-
Essen im Restaurant: Senkung der Mehrwertsteuer führt nicht zu niedrigeren Preisen
-
Bevölkerung: Jede dritte Familie in Deutschland hat Einwanderungsgeschichte
-
Diesel so teuer wie nie - Auch Wirtschaftsministerin Reiche für Mehrwertsteuersenkung
-
Kabarett statt Kabinett: Bayerns Justizminister Eisenreich tritt zurück
-
Studie: Impfquoten bei Kindern gehen in Europa seit Corona-Krise zurück
-
Social Media ab 13 Jahren und weniger Funktionen: Brüssel schlägt neue Regeln vor
-
FC Bayern: Gnabry soll Comeback feiern
-
Jackpot geknackt: Tipper aus Mecklenburg-Vorpommern um 50 Millionen Euro reicher
-
Datenschutz im Privaten: Bundesgerichtshof hat Fragen an europäische Richter
-
Zollfahnder in Hamburg beschlagnahmen 150.000 illegale E-Zigaretten
-
Neues Buch von Dianas Bruder: Charles III. weist Vorwürfe zurück
-
Frankreich verlängert Treibstoff-Hilfen für Bauern und Fischer
-
Bayerns Justizminister Eisenreich tritt zurück und verlässt Politik
-
Neben Social-Media-Verbot: Brüssel will Onlinedienste zu Änderungen zwingen
-
80-Jährige stürzt in Bayern in Zisterne und stirbt
-
Sportökonom Maennig: "Werden uns etwas Neues ausdenken müssen"
-
Klopp will sich "Fahne zurückholen"
-
Freundin vor Haus in Gelsenkirchen getötet: 27-Jähriger kommt in Psychiatrie
-
Paris begrüßt engere Beziehungen zwischen der EU und Kanada
-
Orange ist für alle Baumärkte da
-
Durchsuchungen bei Mitbewohnern von Verdächtiger in Wohnprojekt nicht zulässig
-
Diesel so teuer wie nie: Spritpreise klettern weiter
-
UNO warnt vor weiterem Rückgang weltweiter Wasserreserven
-
Klopp macht ter Stegen "für den Moment" zur Nummer eins
-
24 Behinderte missbraucht: Anklage gegen Heilerziehungspfleger in Bayern
-
Aufholjagd bei industrieller KI: Europa macht bei Investitionen Boden gut
-
Neues Allzeithoch: Auftragsbücher der Industrie füllen sich weiter
-
Gleich zwei Kader: Klopp beruft 44 Spieler - 16 Debütanten
-
Forsa weist Zweifel von Merz-Sprecher an Seriosität von Umfragen zurück
-
Fußgänger auf Autobahn nahe Frankfurter Flughafen von Lastwagen erfasst und getötet
Bundesfinanzhof: Urteile zu neuer Grundsteuer am 10. Dezember
Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat am Mittwoch in drei Fällen über die neue Grundsteuer nach dem sogenannten Bundesmodell verhandelt. Ihre Urteile wollen die Münchener Richter am 10. Dezember verkünden, wie die Vorsitzende Richterin Franceska Werth mitteilte. Die Entscheidung sei noch offen, hieß es nach der Verhandlung. (Az. II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25)
Seit Anfang diesen Jahres gelten für rund 36 Millionen Grundstücke und Immobilien neue Regelungen für die Festsetzung der Grundsteuer. Das Bundesverfassungsgericht hatte die vorherige Regelung 2018 gekippt, weil sie nach überholten "Einheitswerten" berechnet wurde. Vielerorts wurden dadurch immense Wertsteigerungen von Immobilien nicht berücksichtigt, etwa in Berlin.
Im Zuge der Grundsteuerreform trafen die Länder Hamburg, Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern eigene Regelungen, die auf die Fläche oder den Bodenwert abstellen. Die übrigen elf Bundesländer nutzen das sogenannte Bundesmodell, das zur Steuerbemessung fiktive Mieteinnahmen und den Bodenwert heranzieht. Der BFH beschäftigte sich zunächst nur mit dem Bundesmodell.
In einem der verhandelten Leitfälle monierten die Kläger aus Köln, dass der Gesetzgeber faktisch keine Neuregelung geschaffen, sondern nur die früheren "Einheitswerte" mit neuen Daten unterfüttert habe. Finanzamt und Bundesfinanzministerium konterten, dass dies den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspreche. Das Bundesverfassungsgericht habe dem Bund einen weiten Spielraum eingeräumt, wie er seine Gesetzgebungskompetenzen nutzt.
Zudem kritisierten die Kläger die im vorliegenden Fall verwendeten Daten als zu ungenau. Die nicht genau genug erfasste Lage, der Zustand des Gebäudes oder auch die in Nordrhein-Westfalen nicht berücksichtigte Geschosszahl könnten einen erheblichen Unterschied machen. Das Finanzamt erwiderte, eine Berücksichtigung solcher Daten sei nicht "massentauglich". Die Geschosszahl etwa würde im konkreten Fall die Steuer lediglich um rund 20 Euro pro Jahr reduzieren.
Im weiteren Fall einer Wohnung in Berlin an der Bahntrasse nach Hamburg sagte die Vertreterin des Finanzamts Spandau, die Besteuerung sei in dem Stadtteil niedriger als früher. Dennoch sei für solche besonderen Lagen der Nachweis eines geringeren Verkehrswertes im Einzelfall möglich.
Umstritten war schließlich auch die auf Eilbeschlüsse des BFH zurückgehende Regelung, wonach Eigentümer einen niedrigeren Wert ihrer Immobilie nachweisen können als für die Steuer herangezogen. Die Kläger argumentierten, dass dies die Bürger überfordere. Zudem bleibe die Ungerechtigkeit durch zu niedrig besteuerte Immobilien in jedem Fall bestehen.
Zu diesen rechtlichen Fragen äußerten sich die obersten Finanzrichter während der Verhandlung noch nicht. Zu der von den Klägern angeführten hohen Zahl von - mit Blick auf die BFH-Verfahren weitgehend ruhend gestellten - 2,8 Millionen Einsprüchen gegen Steuerbescheide nach dem Bundesmodell sagte Richterin Werth, diese gehe sicher auch auf die Veröffentlichungen der Interessenverbände und die von diesen bereitgestellten Mustereinsprüche zurück. Im konkreten Leitfall der Wohnung in Köln erscheine die herangezogene Kaltmiete von 10,18 Euro je Quadratmeter "nicht zu hoch".
F.Wagner--VB