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Justizministerin will Schutz vor Einschüchterungsklagen verbessern
Mit einem neuen Gesetz will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) gegen sogenannte Einschüchterungsklagen vorgehen und so die Meinungsfreiheit in Deutschland besser schützen. Unter Einschüchterungsklagen werden unbegründete Klagen verstanden, die darauf abzielen, missliebige Beiträge zur öffentlichen Meinungsbildung zu unterdrücken - etwa von Medienschaffenden, Wissenschaftlern oder Nichtregierungsorganisationen. "Wir dürfen nicht zulassen, dass solche Stimmen mit missbräuchlichen Klagen unterdrückt werden - nur weil sie einzelnen nicht passen", erklärte Hubig am Freitag in Berlin.
"Kritische Berichterstattung, wissenschaftliches und zivilgesellschaftliches Engagement sind für unsere Demokratie elementar", betonte die Justizministerin. Das Gesetz solle den Zivilgerichten neue Instrumente an die Hand geben, um Einschüchterungsklagen zu erschweren. Es sei "Ausdruck guter demokratischer Vorsorge", denn Demokratie lebe von der Diskussion und dem Austausch konträrer Ansichten.
Die neuen Regeln sollten laut Bundesjustizministerium zur Anwendung kommen, wenn der "Hauptzweck" des Rechtsstreits darin besteht, "öffentliche Beteiligung zu verhindern, einzuschränken oder zu sanktionieren". Eine öffentliche Beteiligung sei zum Beispiel die Teilnahme an einer Demonstration, die Veröffentlichung eines Artikels in einer Zeitung, ein Post in den sozialen Netzwerken oder die Veröffentlichung einer wissenschaftlichen Studie.
Für solche Verfahren solle vor den Zivilgerichten dann ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot gelten. Dieses Gebot soll gewährleisten, dass missbräuchliche Klagen "zum frühestmöglichen Zeitpunkt abgewiesen werden können". Das Gericht soll den Klagenden zudem "als Sanktion eine besondere Gerichtsgebühr auferlegen können", wie das Ministerium erklärte.
Die Gerichtsverfahren sollten für die Klagenden "teurer werden, und zugleich soll es für die Beklagten leichter werden, Kosten, die ihnen entstanden sind, erstattet zu bekommen", erklärte das Ministerium. Dies solle eine "abschreckende Wirkung" entfalten.
Gerichtsverfahren dürften nicht dazu missbraucht werden, "Menschen, die sich öffentlich engagieren, das Leben schwerzumachen", sagte Hubig den Funke-Zeitungen vom Freitag. "Organisationen, Vereine, Journalistinnen und Wissenschaftler mit missbräuchlichen Klagen überzogen, und zwar so massiv, dass sie hauptsächlich damit beschäftigt sind, sich zu verteidigen und das zu finanzieren", sagte sie. "Damit sollen sie mundtot gemacht werden." Die Ministerin hob hervor, dass die Klagemöglichkeit aber auch mit dem neuen Gesetz bestehen bleibe.
Mit dem Gesetzentwurf, der am Freitag an die Länder und Verbände verschickt wurde, setzt Hubigs Ministerium eine Richtlinie der Europäischen Union um. Nötig sei das Gesetz, weil Einschüchterungsklagen ein "neueres, nach verbreiteter Einschätzung zunehmendes Phänomen" darstellten, erklärte das Ministerium. "Diese Art von missbräuchlichen Klagen ist eine Gefahr für die Meinungsfreiheit und die Demokratie."
Derartige Klagen werden auch als "Slapp-Klagen" bezeichnet - nach der englischen Abkürzung für "Strategic Lawsuit against Public Participation".
Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßte das Vorhaben der Justizministerin. Es sei höchste Zeit, dass die Bundesregierung die im Februar 2024 verabschiedete Richtlinie der EU gegen missbräuchliche Klagen in deutsches Recht umsetze, erklärte DJV-Chef Mika Beuster. "Das stärkt die Pressefreiheit."
R.Braegger--VB