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Brandanschlag auf Synagoge in Oldenburg: Gericht weist Mann in Psychiatrie ein
Rund 14 Monate nach einem versuchten Brandanschlag auf eine Synagoge in Oldenburg ist der psychische kranke Täter dauerhaft in eine Psychiatrie eingewiesen worden. Das entschied das Landgericht in der niedersächsischen Stadt nach Angaben eines Sprechers am Montag in einem sogenannten Sicherungsverfahren. Es sah es als erwiesen an, dass der 28-jährige Mann wegen einer paranoiden Schizophrenie nicht schuldfähig war.
Bei der Tat am 5. April 2024 war niemand verletzt worden. Laut Staatsanwaltschaft hatte der Beschuldigte etwa zur Mittagszeit einen Brandsatz gegen eine Eingangstür der Synagoge geworfen. Ein Feuer entstand nicht, die Tür wurde durch Rußablagerungen lediglich beschädigt. In dem jüdischen Gotteshaus fand zu diesem Zeitpunkt keine Veranstaltung statt.
Juristisch ging es in dem Verfahren um den Vorwurf der versuchten schweren Brandstiftung. Zum Prozessauftakt am vergangenen Mittwoch gab der Mann an, zur Tatzeit an einem psychotischen Schub gelitten zu haben. Er habe ihm verschriebene Medikamente nicht genommen. Seinen Angaben zufolge wollte er Juden durch den Brandsatz "warnen", weil sie an den falschen Gott glaubten.
Der aus der Region um Oldenburg stammende Verdächtige war nach der Tat geflüchtet. Er wurde erst Monate später nach umfangreichen Ermittlungen identifiziert. Entscheidend waren Hinweise aus der Bevölkerung nach einer Ausstrahlung des Falls in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY ... ungelöst".
Das von einem Gutachter beratene Gericht kam nach Angaben des Sprechers zu der Überzeugung, dass der 28-Jährige sein Verhalten aufgrund eines akuten psychotischen Schubs nicht hatte steuern können und daher schuldunfähig war. Da er weiter als potenziell gefährlich eingestuft wird, wurde er zugleich auf unbestimmte Zeit in ein psychiatrisches Fachkrankenhaus eingewiesen.
B.Baumann--VB